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Neue Partnerschaft /Unterhalt

 
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Peter Schneider
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 19
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 00:39    Titel: Neue Partnerschaft /Unterhalt Antworten mit Zitat

Ich habe mich von meiner Frau getrennt und lebe nun mit meiner neuen Partnerin zusammen.Meine Frau hat mir vorher meine Existenz nachweislich zerstört.
Wie sieht das Aaus muss ich an Ehegattenunterhalt zahlen.Wir waren 10 Jahre verheiratet,Ich bin derzeit Mittellos und meine neue Partnerin Studiert Architektur bekommt aber kein Bafög und hat 2 Kinder.
Zählen wir jetzt als Bedarfsgemeinschaft nach Harz 4
und muß ich Ihr davon etwas abgeben.
Wie sieht das nach der Scheidung aus????

mfg Peter
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susi169
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

ob du mit einer neuen Partnerin zusammen lebst oder nicht, hat nicht viel zu sagen.
Es sei denn du hättest Anspruch auf Trennungsunterhalt-Nachehelichen Unterhalt.

Da du ALG II - Bezieher bist , kannst du wohl unmöglich Unterhalt zahlen................wie auch? Geschockt

Ob ihr eine BG seid ist nicht klar zu sagen...........da streiten sich ja nunmal die Gerichte lang genug drüber.
Es kommt darauf an
1.wie lange lebt ihr schon zusammen
2.bestehen gemeinsame Konten, Versicherungen ect.
und ganz wichtige Frage...........steht ihr im notfall finanz. füreinander ein???

Mach dich mal schlau über die Definition "Eheänliche Lebensgemeinschaft" ........ da wirst du deine Antwort finden Winken

Per Grundgesetz ist deine jetzige Freundin dir NICHT zum Unterhalt verpflichtet..........leider sehen das die ARGEN anders und oft bleibt nur der Weg vors Sozialgericht um sein Recht (Geld) zu bekommen.

Ich selbst lebe in Trennung und wohne seid 6 Mon. mit meinen 2 Kidis bei meinem Freund ..........allerdings haben wir einen Mietvertrag und erfüllen auch sonst keinen Punkt der eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vermuten lassen würde.
Wir zählen NICHT als Bedarfsgemeinschaft.

Inwiefern sich die Tatsache das deine frau nachweislich deine Existenz zerstört hat , auf den Unterhalt auswirken, kann ich nicht sagen.
Das wird dir wohl am besten ein Anwalt sagen können.

Da du kein Einkommen hast, hast du Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe, Beratungsbeihilfe & Prozesskostenbeihilfe.

Viel Glück!
Gruß
susi169
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