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Ein deutsches Unternehmen mit UST-Id stellt einem Unternehmen in Italien mit UST-Id eine Rechnung über Entwicklungsarbeiten im Elektronikbereich aus. Diese Arbeiten wurden in Deutschland ausgeführt.
Fällt das unter die Reverse Charge Regelung?
Berechnet der deutsche Unternehmer MwSt oder ist die Leistung steuerfrei?
Vielen Dank
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