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Die Mutter der Schwestern, nennen wir sie B und W, ist schwer Demenzkrank und ist hilflos in allen Lagen des täglichen Lebens und darüber hinaus nicht mehr in der Lage sich sprachlich auszudrücken..
Sie lebt noch in ihrer eigenen Wohnung im Haus der Schwester B, die auch die Pflege (seit fast 2 Jahren) übernommen hat und ihren Pflichten über die in der Pflegestufe II geregelten Arbeiten hinaus tätig ist. ( Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln u.a.)
Die Schwester W jedoch ist von Amtes wegen zum Betreuer bestellt, weil sie sich um die Finanzen kümmern wollte, was sie auch schon vor der Bestellung getan hat.
Das Problem: Sie kümmert sich um nicht s anderes, lässt sich 2x die Woche mal für 1-2 Stunden sehen, geht das Nötigste mit ihrer Mutter einkaufen und das war es. (wohnt 5 Autominuten entfernt)
Schwester B ist durch ihre Mutter nicht nur am Tag, sondern auch in der Nacht durch die Unruhe im Haus gestört und findet keinerlei Möglichkeit einmal abzuschalten. Türen müssen verschlossen sein, da die Mutter sonst „flüchten“ würde, steht Abends in der Wohnung oder im Schlafzimmervon B. Mittlerweile verhält sich die Mutter auch aggressiv und leidet an Inkontinenz.
Schwester B ist am Ende ihrer Kräfte, ist abgemagert und wird schon von Bekannten auf ihren Zustand hin angesprochen. Freunde bleiben aus und auch Besuche bei Freunden sind nur unter Schwierigkeiten möglich. Nur Schwester W ignoriert dies und stellt es als „maßlose Übertreibung“ dar, wenn ihre Schwester B ihr den Stress mit ihrer Mutter schildert.
Schwester B hat nun Schwester W mitgeteilt, dass sie die Pflege nicht weiter übernehmen will und sie sich um die Versorgung kümmern soll da sie gesundheitlich am Ende ist. Dies wurde von Schwester W ignoriert.
Die Mutter in einem Heim unter zu bringen behagt Schwester W nicht, da sie berufstätig ist, Haus und Grundbesitz hat und Angst hat, dass man ihr an die Finanzen geht.
Schwester B ist zwar mit ihrem Mann Eigentümer des bewohnten Hauses, ist aber zwangsläufig durch ihren „Full Time Job“ und Kinder, die auch noch betreut werden wollen nicht berufstätig.
Nun meine Fragen zum Thema:
Wie kommt Schwester B da raus?
Ist Schwester W nicht durch ihre Betreuung (Vormundschaft) erheblich mehr eingebunden, als sie es darstellt? (Finanzen und Vertretung bei Ämtern, bzw. Behörden)
Schwester B- die Pflegende- gibt die Mutter nach Rücksprache mit dem Amtsgericht, der Stelle, für die W eine Betreuung genehmigt hat, in ein Altersheim, lässt sich dann von W als Betreuerin eine Aufstellung der Aktionen der Vermögensvorsorge durch die Schwester W zeigen, falls dies dies verweigert, schaltet B einen Anwealt ein, sie hat Auskunftspflicht und stellt an Schwester W Rechnungen über ihre Dienstleistungen an der Mutter für den bisherigen gesamten Zeitraum, einklagen!
Stundenliste ders Aufwands und die Kosten auflisten, Stundensatz 25,- EUR , das ist immer noch günstiger - als ein gesetzlich betreuender.
und keine Angst: die gegenwehr der schwester wird massiv sein, aber :
fallen Sie nicht auf moralische Argumentationen herein, ist alles quatsch, sie sollten sich
Ihr Leben nicht weiter kaputt machen lassen.
die Betreuerin hat das getan, wozu sie vom Gesetz her verpflichtet ist. Das Verhalten ist zwar moralisch verwerflich, aber nicht justiziabel. Das wird es erst, wenn die Betreuerin (nachdem die andere Schwester nichts mehr macht) die Mutter verkommen lässt.
D. h., jetzt, wo sich nur die Betreuerin um die Mutter kiümmert, muss sie dafür sorgen, dass die Mutter gut versorgt wird. Wie, ist ihre Sache (z. B. Pflegedienst).
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