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Verfasst am: 16.09.04, 07:03 Titel: Einsicht in notarieller Vereinbarung
Hallo,
ich habe mir im elterlichen Mehrfamilienwohnhaus eine Wohnung ausgebaut. Das gleiche tat mein Bruder vor mir. Mit ihm hat meine Mutter eine notarielle Vereinbarung über die weitere Nutzung bzw. Übereignung getroffen. Die gleiche Vereinbarung möchte ich nun auch treffen und habe meine Mutter gebeten, ob ich diese besteh. Vereinbarung einsehen dürfte. Da es seit einigen Monaten Trouble in unserer Familie gibt, hat sie dies unter fadenscheinigen Gründen verweigert.
Habe ich trotzdem die Möglichkeit Einsicht zu verlangen? Wenn ja, wie? Ich habe nämlich den Verdacht, daß ich hierbei grob benachteiligt werden soll.
Verfasst am: 16.09.04, 08:34 Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung
Einen Anspruch auf Einsicht gibt es nicht. Möglicherweise aber einen indriekten Weg, wie man zum Erfolg kommt, nämlich über das Grundbuch bzw. die Grundbuchakte. Wenn in der notariellen Vereinbarung Regelungen bzüglich des Eigentums bzw. eines dinglichen Nutzungsrechtes an der Wohnung getroffen sind, müssten diese Regelungen ins Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Dritten zu wirken. Beii der Grundbuchakte befindet sich dann auch die notarielle Vereinbarung
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 17.09.04, 09:34 Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung
Ich habe den sachverhalt bisher so verstanden, dass Du bereits im Grundbuch auf Grund der notariellen Vereinbarung eingetragen bist. Dann brauchst Du für eine Einsichtnahme in das Grundbuch nur ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, aber keine Vollmacht der übrigen Eingetümer vorzulegen.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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