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Einsicht in notarieller Vereinbarung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 07:03    Titel: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

Traurig Hallo,

ich habe mir im elterlichen Mehrfamilienwohnhaus eine Wohnung ausgebaut. Das gleiche tat mein Bruder vor mir. Mit ihm hat meine Mutter eine notarielle Vereinbarung über die weitere Nutzung bzw. Übereignung getroffen. Die gleiche Vereinbarung möchte ich nun auch treffen und habe meine Mutter gebeten, ob ich diese besteh. Vereinbarung einsehen dürfte. Da es seit einigen Monaten Trouble in unserer Familie gibt, hat sie dies unter fadenscheinigen Gründen verweigert.

Habe ich trotzdem die Möglichkeit Einsicht zu verlangen? Wenn ja, wie? Ich habe nämlich den Verdacht, daß ich hierbei grob benachteiligt werden soll.

mfg,
Fonsi
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 07:16    Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

einen rechtlichen anspruch darauf hast du nicht, wenn deine mutter dir keine einsicht gewähren will, ist das ihre sache
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 08:34    Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

Einen Anspruch auf Einsicht gibt es nicht. Möglicherweise aber einen indriekten Weg, wie man zum Erfolg kommt, nämlich über das Grundbuch bzw. die Grundbuchakte. Wenn in der notariellen Vereinbarung Regelungen bzüglich des Eigentums bzw. eines dinglichen Nutzungsrechtes an der Wohnung getroffen sind, müssten diese Regelungen ins Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Dritten zu wirken. Beii der Grundbuchakte befindet sich dann auch die notarielle Vereinbarung

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 09:14    Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den Hinweis!

Fonsi Sehr glücklich
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 09:23    Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

Danke für den Tip Hans. Leider benötige ich für die Einsicht/Ausdruck eine Vollmacht - womit mir nicht geholfen ist!

Fonsi
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 09:23    Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

Danke für den Tip Hans. Leider benötige ich für die Einsicht/Ausdruck eine Vollmacht - womit mir nicht geholfen ist!

Fonsi Traurig
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 09:34    Titel: Re: Einsicht in notarieller Vereinbarung Antworten mit Zitat

Ich habe den sachverhalt bisher so verstanden, dass Du bereits im Grundbuch auf Grund der notariellen Vereinbarung eingetragen bist. Dann brauchst Du für eine Einsichtnahme in das Grundbuch nur ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, aber keine Vollmacht der übrigen Eingetümer vorzulegen.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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