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Hallo!
Gesetzt den Fall, dass ...
- eine Erbengemeinschaft ein Bankkonto auflösen möchte, auf dem ein hoher Geldbetrag liegt,
- einer der vielen Erben sich aber nicht rührt, sprich keine Nachlassvollmacht auf dem Bankenformular unterschreibt,
- von diesem "Querschläger" aber die notwendigen Urkunden für die Ausstellung des Erbscheins vorgelegt wurden.
Frage:
Kann von der Bank verlangt werden, dass diese gemäß den prozentualen Anteilen der Miterben Teile des Kontos frei gibt?
Alternativ müssten die Miterben ihren "netten" Verwandten auf "Mitarbeit" bei der Auflösung der Erbmasse verklagen. Dies würde aber sicher sehr lange dauern, oder?
Wie handhaben Banken dies?
Gibt es gesetzliche Regelungen hierfür, auf die man sich berufen kann?
DANKE!!!
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