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Verfasst am: 04.12.05, 11:38 Titel: PKH bin ich Klinent 2 Klasse
Habe mich an einen Anwalt gewandt und Ihn gesagt das ich kein Einkommen habe.Ich habe ihn auch gesagt das ich Prozesskostenhilfe beantragen muß.Er vermittelte mir das Gefühl das ich Klient 2 Klasse bin.Habe ich keinen Anspruch auf Beratung nur weil ich kein Geld habe.Wie soll ich sonst vernünftig zu meinen Recht kommen.
Verfasst am: 04.12.05, 12:07 Titel: Re: PKH bin ich Klinent 2 Klasse
Peter Schneider hat folgendes geschrieben::
Habe mich an einen Anwalt gewandt und Ihn gesagt das ich kein Einkommen habe.Ich habe ihn auch gesagt das ich Prozesskostenhilfe beantragen muß.Er vermittelte mir das Gefühl das ich Klient 2 Klasse bin.Habe ich keinen Anspruch auf Beratung nur weil ich kein Geld habe.Wie soll ich sonst vernünftig zu meinen Recht kommen.
mfg Peter Schneider
Wenn du zu deinem Recht kommen willst, mußt du vor allem zum Gericht.
Wie du auf dem Weg dahn zu einer anwaltlichen Beratung und Vertretung kommst, ist erst einmal deine Sache. Wenn du kein Geld hast, hast du Anspruch auf einen Beratungsschein. Hattest du den denn dem Anwalt vorgelegt?
Ansonsten ist es so, daß Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren zwar beantragt, aber auch abgelehnt werden kann. In diesem Falle bleibt der Anwalt im schlimmsten Falle auf seinen Kosten sitzen, da du ja kein Einkommen hast. Einen Vorschuß kannst du ihm dann ja auch nicht zahlen.
Um mal einen nicht ganz passenden Vergleich zu nehmen: Das ist ungefähr so, als wenn du in eine Gaststätte gehst, und dem Wirt sagst, daß du kein Geld hast, aber schon einmal essen willst. Dein Kumpel würde aber später kommen, und wahrscheinlich für dich bezahlen. Daß sich der Wirt da nicht unbedingt von Anfang an überschlägt mit der Diensteifrigkeit, ist sicher aus der Sicht des Gastes nicht sehr schön, soll aber schon mal vorkommen.
Deswegen kann das Essen trotzdem gut schmecken... _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Verfasst am: 04.12.05, 12:20 Titel: Re: PKH bin ich Klinent 2 Klasse
Peter Schneider hat folgendes geschrieben::
Habe mich an einen Anwalt gewandt und Ihn gesagt das ich kein Einkommen habe.Ich habe ihn auch gesagt das ich Prozesskostenhilfe beantragen muß.Er vermittelte mir das Gefühl das ich Klient 2 Klasse bin.Habe ich keinen Anspruch auf Beratung nur weil ich kein Geld habe.Wie soll ich sonst vernünftig zu meinen Recht kommen.
mfg Peter Schneider
Hallo Peter, die Sache ist ganz einfach. Ob Sie Ansruch auf die Beratungshilfe oder die PKH haben, entscheidet das Gericht auf Antrag Ihres Anwaltes hin. Der Anwalt hat mit den Anträgen zusätzlichen Aufwand, der nicht vergütet wird. Wird die BerH/PKH nicht gewährt, hat er umsonst gearbeitet, da Sie nicht zahlungsfähig sind. Wrd die BerH/PKH gewährt, bekommt er bei mehr Arbeit weniger Geld als bei einem zahlungsfähigen Mandanten. Es kann gut sein, daß die Vegütung aus der Staatskasse den Aufwand des Anwaltes nur teilweise deckt und er Ihre Beratung und Vertretung buchstäblich aus eigener Tasche mitfinanzieren muß.
Versetzen Sie sich nun in die Lage des Anwaltes und Ihre Frage ist realistischerweise schnell beantwortet.
Zudem kommt es sicher auch darauf an, welchen Anwalt man aufsucht: Bei der prunkvollsten Kanzlei am Platze, in der regelmäßig mit hohen Stundensätzen etc. gearbeitet wird, ist man mit BerH/PKG nicht unbedingt gerne gesehen. Es gibt aber genug Anwälte, die PKH-Mandaten gar nicht unbedingt so abgeneigt sind, weil sie da im Gegensatz zu manch anderem mandanten wenigstens wissen, dass sie früher oder später an Geld kommen.
Aber man sollte evtl. auch immer die eigene Einstellung überprüfen. Wer wenig Geld hat und daher auf die Unterstützung des Staates angewiesen ist, sollte sich evtl. schon vor Aufsuchen des Anwalts über seine Möglichkeiten informieren - hierzu gehört auch, sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu besorgen. Damit macht man sich schonmal eine Spur beliebter, als wenn der Anwalt für die dürftige Beratungshilfegebühr noch hinter den notwendigen Bescheinigungen des Mandanten hinterherrennen muss.
Verfasst am: 05.12.05, 15:52 Titel: Re: PKH bin ich Klinent 2 Klasse
Peter Schneider hat folgendes geschrieben::
Habe mich an einen Anwalt gewandt und Ihn gesagt das ich kein Einkommen habe.Ich habe ihn auch gesagt das ich Prozesskostenhilfe beantragen muß.Er vermittelte mir das Gefühl das ich Klient 2 Klasse bin.Habe ich keinen Anspruch auf Beratung nur weil ich kein Geld habe.Wie soll ich sonst vernünftig zu meinen Recht kommen.
mfg Peter Schneider
Holen Sie sich zuerst mal einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und suchen Sie sich dann einen jungen Einzel-Anwalt, der noch nicht lange im Geschäft ist und der auch PKH-Sachen gerne macht.
Meiden Sie besser alteingesessene Kanzleien und solche mit mehreren Anwälten, da diese aus sehr verständlichen und nachvollziehbaren Gründen nur selten große Begeisterung über Beratungshilfe- und PKH-Sachen zeigen.
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