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Herr A hat während seiner Ehe ein Haus geerbt und mußte einen Kredit aufnehmen um die anderen Erben auszuzahlen. Muß der Kredit also vom Verkehrswert der Immobilie abgerechnet werden, oder wird er vom Endvermögen runtergerechnet.
Also Rechnung
Anfangsvermögen: + 50.000 Euro (Hauserbe)
- 47.000 Euro (Kredit)
- Endvermögen: +100.000
Zugewinn: 97.000 Euro
oder
Anfangsvermögen: + 50.000 Euro (Hauserbe)
- Endvermögen: +100.000 Euro
- 47.000 Euro (Kredit)
Zugewinn: + 3.000 Euro
Ich hoffe es kann so schnell wie möglich jemand darauf antworten!
Die Erbschaft (Verkehrswert) wird zum Anfangsvermögen hinzugerechnet.
Der Sachverhalt ist zudem nicht schlüssig.
Wie hoch war die Erbschaft: 50000 (VKW Immo) - 47000 (Anteil andere Erben) = 3.000 ????
Nicht erbschaftsteuerliche Werte und Verkehrswerte ducheinanderwürfeln. _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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