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recht.de :: Thema anzeigen - wer kommt für die Restschulden meiner Mutter auf.
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wer kommt für die Restschulden meiner Mutter auf.

 
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Varadero51
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 1
Wohnort: 50769 Köln

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 08:38    Titel: wer kommt für die Restschulden meiner Mutter auf. Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Meine Mutter mußte aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegewohnheim einziehen.
Da die Kosten für das Wohnheim mir Rente und einem Zuschuss vom Sozialamt bezahlt
werden, kann Sie den Kredit nicht weiter zurück bezahlen. Bei dem Kredit ist eine Sicherheit hinterlegt in Form einenr Lebensversicherung. Bürgen für den Kredit gibt es auch keinen. Die Bank hat mir jetzt mitgeteilt, da sie das Geld über eine Lohn-Rentenpfändung eintreiben wolle.
Wenn ich ja richtig informiert bin muss ich nicht für die Schulden meiner Mutter aufkommen, ich bin auch kein Bürge.

In wie weit kann man meiner Mutter die Rente pfänden, wenn sie doch im Pflegeheim bleiben muß.
_________________
Mit freundlichen Grüssen

J.Rauch
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Für was wurde der Kredit den aufgenommen?

Deckt der Rückkaufwert der Lebensversicherung die Schulden ab?

Sollte es sich um ein Objekt handeln so muss dieses gegebenfalls zur Schuldentilgung verkauft werden!

Ansonsten ist Sie wohl Pfändbar!

Für die Kosten im Pflegeheim könnten Sie gegebenfalls herangezogen werden!
Wenn es Ihr Einkommensverhältnisse zu lassen!
MfG
Manfred
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 04.12.05, 14:18    Titel: Re: wer kommt für die Restschulden meiner Mutter auf. Antworten mit Zitat

Varadero51 hat folgendes geschrieben::
Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Meine Mutter mußte aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegewohnheim einziehen.
Da die Kosten für das Wohnheim mir Rente und einem Zuschuss vom Sozialamt bezahlt
werden, kann Sie den Kredit nicht weiter zurück bezahlen. Bei dem Kredit ist eine Sicherheit hinterlegt in Form einenr Lebensversicherung. Bürgen für den Kredit gibt es auch keinen. Die Bank hat mir jetzt mitgeteilt, da sie das Geld über eine Lohn-Rentenpfändung eintreiben wolle.
Wenn ich ja richtig informiert bin muss ich nicht für die Schulden meiner Mutter aufkommen, ich bin auch kein Bürge.

In wie weit kann man meiner Mutter die Rente pfänden, wenn sie doch im Pflegeheim bleiben muß.



Ihre Mutter sollte die Rente bis zur Pfändungsfreigrenze an den Träger des Pflegeheimes abtreten. Dann kann die Bank nicht mehr an die Rente ran. Wenn Ihre Mutter verstirbt müssen Sie das Erbe ablehnen. Ansonsten müssen Sie für die ererbten Verbindlichkeiten aufkommen.
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