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Spielverordnung § 5a

 
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Pablo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 13:05    Titel: Spielverordnung § 5a Antworten mit Zitat

Stammtischdiskussion:

In Gaststätten sind nach § 5a SpielV unter bestimmten Voraussetzungen Preisspiele und Gewinnspiele erlaubnisfrei zulässig.

Hierbei muss es sich gemäß Anlage zu § 5a um Geschicklichkeitsspiele handeln.

Fragen:

Handelt es sich bei einer turniermäßig betriebenen Quizveranstaltung auch um ein Geschicklichkeitsspiel im Sinne dieser Verordnung?

Ist ein Gewinnspiel mit einer Laufzeit von einem Monat, noch "auf kurze Zeit angelegt", im Sinne dieser Verordnung?

Wäre für Hinweise dankbar.

Pablo
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