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Verfasst am: 06.12.05, 21:25 Titel: Notausgang in Sporthalle zu
Hallo,
unser Verein nutzt eine Halle, die von der Stadt zur Verfügung gestellt wird. Die Notausgänge sind aber während des Sportbetriebs geschlossen, da diese von den Sportlern als Eingang genutzt werden und die Sportler dann die Halle verschmutzen würden. Wer haftet wenn etwas passiert? Der Veranstalter, also der Verein, oder die Stadt, die den Notausgang verschliesst?
Grüße Ralph Pfeifer
Die Person, die die Notausgänge verschlossen hat, haftet im "Schadensfall" strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.
Dabei hilft dann auch keine Versicherung mehr ...
Die Sportler, die verschlossene Notausgänge vorfinden, sollten Ihr Training beenden und die Halle verlassen, sonst könnte dies zumindest hinsichtlich eines evtl. Schadensersatzes durch den Betreiber spätestens vor Gericht ins Auge gehen ("Wenn Sie doch schon wussten, dass die Notausgänge verschlossen sind, wieso haben Sie denn dann überhaupt noch in dieser Sporthalle trainiert?") = Mitverschulden.
Öffentliche Gebäude haben jedoch meist sog. "Paniktüren", die von aussen verschlossen und von innen trotzdem zu öffnen sind.
Hallo,
kommunale Sporthalle mit von innen verschlossenen Notausgängen? Sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden (meist Gemeindeunfall(vers)verband), dann werden die von innen ganz schnell entriegelt . Denn wenn was passiert, wird es richtig teuer. Man muss mal an eine Schulsportstunde denken...
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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