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Zeitpunkt der Auszahlphase bei Riester-Rente

 
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Roderix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 21:30    Titel: Zeitpunkt der Auszahlphase bei Riester-Rente Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren!


Folgender Sachverhalt stellt sich allgemein so dar:

Jemand hat einige Angebote einer klassischen Riester-Rentenversicherung vorliegen. Bis auf ein Angebot, steht bei allen in den Bedingungen zu lesen, dass die Auszahlphase "spätestens ab dem 1. Januar des auf den in § 35 Sozialgesetzbuch 6 bezeichneten Zeitpunkt folgenden Jahres", beginnt.
Inhalt dieses Paragraphen, Zitat:
"Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
1. das 65. Lebensjahr vollendet und
2. die allgemeine Wartezeit erfüllt haben."

Auf deutsch gesagt, die Rentenauszahlphase beginnt spätestens mit 65.

Das Angebot, welches von dieser Definition abweicht, enthält folgenden Wortlaut, Zitat:
"Wir beginnen mit der Rentenzahlung… spätestens am Ersten des Monats, ab dem Sie Leistungen aus einer gesetzlichen Altersversorgung beziehen."

D.h., da laut § 1 des Altersvorsorgezertifizierungsgesetzes auch keine Leistung (Rente) aus einem Riestervertrag vor dem Beginn der gesetzl. Altersrente erfolgen darf, ist bei diesem Anbieter der Beginn der Auszahlphase komplett an die gesetzl. Rente gekoppelt.

Unter Berücksichtigung, dass gerade die letzten Beitrags-Jahre die spätere monatliche Rente enorm erhöhen (Differenz bei Beginn mit 65 rund ein Drittel höher als mit 60 Jahren), da das angesparte Kapital dann am höchsten ist, wäre die Option durchaus attraktiv, den Bezug der Riester-Rente einige Jahre hinauszuzögern. (Gerade, wenn jemand vielleicht unfreiwillig bereits mit 60 gesetzl. Rente bezieht.)

Angenommen, der Verbraucher fragt bei der Versicherung an, ob man den Zusatz, dass die Rentenzahlung spätestens ab dem Ersten des Monats, ab dem Leistungen aus einer gesetzlichen Altersversorgung bezogen werden nicht streichen könne und bekommt folgende Antwort, Zitat:
"Leider kann man diesen Zusatz nicht streichen. Er ist u.a. Bedingung für die Zertifizierung."

Dies ist nicht ganz korrekt. Es gibt im "AltZertG" keine Regelung, die einen "spätest möglichen Riester-Rentenbeginn" vorsieht.

Da ansonsten diese Versicherung das attraktivste Angebot gemacht hat, folgende Frage:

Wäre es in so einem Falle ratsam, den Anbieter auf seinen Irrtum hinzuweisen, um doch noch einen Abschluss ohne diesen Zusatz zu erreichen?
Oder wäre das von vornherein aussichtslos, da der Anbieter es nun einmal so in seinen Bedingungen stehen hat und keine "Extrawurst braten" wird? Zudem könnte der Interessent als "schwierig" eingestuft werden, sodass er gar keine Chance mehr auf einen Vertrag bei dieser Assekuranz bekommt.

Bin für jeden Hinweis dankbar!
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
sehe hier das Problem tatsächlich in der Zertifizierung.
Eine Extrawurst müßte wieder neu zertifiziert werden, denke ich mal.

chatterhand
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Roderix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 01.12.05, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dies, Ihrer Meinung nach, ein schwerwiegender Produktnachteil?
Mit den Augen rollen
Einerseits wird der Verbraucher in seiner Entscheidungsfreiheit unnötig eingeschränkt, andererseits ist mit dem Bezug einer gesetzl. Rente in den allermeisten Fällen sicher auch der optimale Zeitpunkt erreicht, mit der Riester-Rente in die Auszahlphase einzutreten.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich stellt sich die Frage letzlich so:
macht es überhaupt Sinn einen Vertrag mit so vielen Klauseln einzugehen?
Haben Sie sich schon nach Alternativen erkundigt, die Ihnen mehr Gestaltungsfreiheit und vielleicht auch eine höhere Renditeerwartung bieten können?

Das wären aber Fragen, die nicht mehr in diesem Forum zu diskutieren wären...

chatterhand
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Roderix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eben immer ein Abwägen zwischen Sicherheit und Rendite.
Beim Thema "Altersvorsorge" gilt für mich das Credo:
Nicht alles auf eine Karte setzen, sondern aus vielen kleinen Mosaiksteinchen ein Gesamtbild aufbauen.
Tja, und z.Zt. bin ich gerade dabei, mich mit dem Sicherheitsaspekt zu beschäftigen.
Eine "Riester-Rente" ist dabei insgesamt gesehen eine attraktive Sache.
Kompromisse muss man immer machen und beim Abschluss von Versicherungspolicen erst recht.

Bin froh, wenn ich das Thema abgehakt habe!

Danke für die Tipps!

PS:
Wenn man sich schon einmal mit Vertragsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen beschäftigt hat,
sind "Riester-Verträge" bzgl. Klauseln im Vergleich dazu noch die reinsten "Waisenknaben".
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Roderix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist eben immer ein Abwägen zwischen Sicherheit und Rendite.
Beim Thema "Altersvorsorge" gilt für mich das Credo:
Nicht alles auf eine Karte setzen, sondern aus vielen kleinen Mosaiksteinchen ein Gesamtbild aufbauen.
Tja, und z.Zt. bin ich gerade dabei, mich mit dem Sicherheitsaspekt zu beschäftigen.
Eine "Riester-Rente" ist dabei insgesamt gesehen eine attraktive Sache.
Kompromisse muss man immer machen und beim Abschluss von Versicherungspolicen erst recht.

Bin froh, wenn ich das Thema abgehakt habe! Überrascht

Danke für die Tipps!

PS:
Wenn man sich schon einmal mit Vertragsbedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen beschäftigt hat,
sind "Riester-Verträge" bzgl. Klauseln im Vergleich dazu noch die reinsten "Waisenknaben". Geschockt
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

OK,
wenn wir jetzt schon da angekommen sind, dann müßten wir jetzt prüfen welche Situation (Alter, berufliche Stellung bla, bla, bla...) und persönliche Neigung Roderix tatsächlich hat.

Das wissen wir aber nicht! Außer daß er sich sehr für das Thema interessiert und die zum Jahreswechsel kommenden 'unisex-Tarife' mit den damit verbundenen Nachteilen für das männliche Geschlecht offensichtlich vermeiden möchte.

Wenn es vorrangig um die Altersversorgung geht, warum denn nicht Rürup statt Riester oder eine freie Anlage, die ohne die ganzen verd.... Klauseln unterm Strich evtl. noch mehr bringt?
Nach dem 'Mosaikprinzip' wäre dann ja die Empfehlung einen Riestervertrag mit minimalem Aufwand bei max. Förderung zu machen und den Rest.....

Ma ährlich, sind wir dafür zuständig? Mit den Augen rollen
Wie wärs mit ner Einladung zu ner Pizza und nem Bier? Muß dann aber ein großes sein...Cool

chatterhand
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Roderix
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut,
ich habe mir für morgen einen Termin bei einer Verbraucherzentrale geben lassen.
Vielleicht blicke ich danach besser durch! Lachen

Roderix
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