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Wesenstest???

 
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Spitzenmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 20:42    Titel: Wesenstest??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

eine kurze Frage!
Kann eine Gemeindeverwaltung einen Wesenstest (kein Kampfhund) einfach so anordnen, wenn der Nachbar, der einen nicht leiden kann behauptet der Hund sei aggressiv???
Es ist noch nie etwas vorgefallen, dieser Hund hat noch nie gebissen oder ähnliches!!!
Wer muss die Kosten tragen?

LG und Danke für Eure Hilfe
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.12.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

"Einfach so" ordnet das Ordnungsamt keinen Wesenstest an.
Jemand hat behauptet, dein Hund sei gefährlich, habe jemanden gebissen oder gefahrdrohend angesprungen.
Wäre das beweisbar, würde das Ordnungsamt deinem Hund Leinen- und Maulkorbzwang verordnen.
Da dies aber offenbar nicht bewiesen ist, sondern nur irgendwie glaubhaft gemacht wurde, ordnet das Ordnungsamt einen Wesenstest an, damit der Hund nicht zu Unrecht Leinen- und Maulkorbzwang bekommt.
Wenn der Hund nie gefahrdrohend war, hat er quasi die Möglichkeit, dies selber zu bezeugen.
Wer im Falle, dass der Wesenstest positiv für deinen Hund verläuft, die Kosten zu tragen hat, weiß ich nun wirklich nicht, da müsstest du beim Ordnungsamt anrufen. Im Zweifelsfalle würde ich mal darauf tippen, derjenige, der sie verursacht hat, aber sicher ist das nicht.

Edit: hattest du nicht geschrieben, er habe ein Reh gerissen? Das genügt eigentlich schon für einen Wesenstest.
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Spitzenmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, meiner! Aber hier gehts um den Hund einer Freundin, der NICHTS getan hat!
Das einzige was er macht ist, wenn der Nachbar an dem Grundstück vorbeigeht (hoch genug eingezäunt), dreht er ab, dazu muss man allerdings sagen, dass der Nactbar immer mir einem Elektroschocker versucht den Hund anzugreifen! Aber wie gesagt, es war noch nie irgendetwas!!!
Bei mir gabs übrigens nichts!!!
LG
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na fein.
Also: normalerweise geschieht der Wesenstest immer auf Kosten des Hundehalters. Der muss ihn bei der Kommune bezahlen, meist im Voraus.
Wenn es sich allerdings - danach sieht es wohl aus - um einen Nachbarschaftsstreit mit einem Hundefeind handelt und seine Anzeige wird nach absolviertem Wesenstest als unbegründet zurück gewiesen, dann würde ich auf jeden Fall versuchen, das Geld von ihm zurück zu bekommen.
Den Hund mit Elektroschocker anzugreifen ist verboten gem. Tierschutzgesetz. Das gilt als Tierquälerei. Wenn deine Freundin das irgendwie (Foto? Zeugen?) beweisen kann, wäre da in meinen Augen eine Anzeige fällig.
Was den Hund betrifft - ich hab vergessen, aus welchem Bundesland du kommst - so ist es sein Beruf, sein Revier zu verteidigen. Der Nachbar kann sich also höchstens wegen Lärm beschweren, wenn der Hund hinter dem Zaun tobt. Sofern der Hund nicht heraus kommt, ist das absolut kein Grund für eine Anzeige.
Ich würde das aber auf jeden Fall dem Wesensprüfer sagen. Das sind nämlich keine Hundefeinde und die sind normalerweise auch für Tierquälerei zuständig. Außerdem würde es das aggressives Verhalten des Hundes seinem Nachbarn gegenüber erklären: ein Hund gilt nicht als bissig (und damit gefährlich), wenn er sich gegen einen Angriff verteidigt. Wenn also der Nachbar ihn ein- oder gar mehrmals angegriffen hat, dann kriegt der Hund für aggressives Verhalten ihm gegenüber sozusagen einen Freispruch. Damit wäre der Halter nur verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Hund dem Nachbarn nicht leinenlos begegnet und alles andere wäre wie immer (aber das tut jeder vernünftige Hundehalter sowieso).
Und wenn er nachweislich den Hund mit Elektroschocker angreift, dann hat er imho selbstverständlich die dem Halter daraus entstehenden Kosten (Wesenstest) zu zahlen.
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Spitzenmaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

jo, aber es geht eigentlich darum, dass meine freundin kein geld hat den wesenstest zu machen und der nachbar auf dies baut, da er die auch weiss! zeugen gibt es, allerdings nur der mann und der sohn meiner freundin, also nicht wirklich einen unpateiischen!
und der nachbar hat den hund bis jetzt noch nicht erwicht, sondern geht an deren grundstück vorbei (deinem revier) mit dem schocker, ist ja wohö klar, dass der hund auf ihn dann aggressiv reagiert!
das letzt mal sind meine freundin, ihr mann und ihr sohn mit dem hund grad vom spazierengehen heimgekommen und der depp stand wieda da mit dem ding, da haben ihr mann und ihr sohn sie zurückhalten müssen, dass sie nicht auf den nachbar losgeht!
das kanns ja wohl nicht sein!

danke dür eure hilfe
!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie kein Geld hat, soll sie das dem Ordnungsamt oder (das wäre noch besser, wenn es das wäre) dem Veterinäramt melden (aber Vorsicht! Denn dann kommt garantiert die Frage, und was machen Sie, wenn der Hund krank wird? Vorher Antwort überlegen!)
Unter Umständen braucht sie den zuständigen Tierarzt dann nur mit dem Hund zu besuchen, der guckt sich den Hund an, guckt sich deine Freundin an, kassiert eventuell paar Mark Euro (so quasi normale Tierarztkosten), hätt sich dä Fall.
Habe ich mal mit einer Frau aus problematischen Verhältnissen mit Kampfhundmix gemacht. Diese Tierärzte sind nicht doof. Die können, wenn es kein zweifelhafter Fall ist, auch ohne Wesenstest einschätzen, wen sie vor sich haben.
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