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Anwalt verleugnet sich

 
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bobfahrer
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 18:14    Titel: Anwalt verleugnet sich Antworten mit Zitat

Hallo. Ich habe im November vergangen Jahres eine Anwalt für Versicherungsrecht aufgesucht. Es ging darum, das meine Unfallversicherung nur 40% des Ärtzlichen Gutachtens ausbezahlt hat. Er hat dann einsicht ins Gutachten gefordert, das liegt mir auch vor. Dann hab ich einen Brief bekommen, worauf ich mich bis 15.03.05 melden soll, ob ich die Klage aufrecht erhalten soll. Daraufhin hab ich telefonisch der Gehiflin mitgeteitl, das ich natürlich klagen will. (deswegen war ich ja dort) Nun habe ich seit März 05 weder einen Brief erhalten noch einen Anruf. Auf ca. 10 Anrufe in der Kanzlei meinerseits über das Jahr verteilt habe ich den Anwalt nie erreicht. Entweder war er in Urlaub, in einer Besprechung oder in der Mittagspause. Auf meine Bitte an die Gehilfin, mal in die Akte zu sehen um mir den Stand der Dinge kundzutun hieß es immer, die Akte hat er wohl mit im Urlaub, oder Sie liegt auf seinem Platz oder sie sei einfach nicht da. Wer kann mir sagen, ob ich noch an die Kohle von der Versicherung komme oder oder ich den Anwalt auf Schadensersatz verklagen kann, weil er offensichtich was verbummelt hat. Was meint Ihr? Danke mal. FrageFrage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage Frage
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Warum machen Sie nicht einfach einen Besprechungstermin? Geschockt
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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bobfahrer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll ich 100 Km fahren wenn ich am tel. auch kein Auskunft bekomme. Aber Sei haben ja Recht. Dennoch, was muß ich jetzt wissen bzw. was ist da passiert?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

bobfahrer hat folgendes geschrieben::
Warum soll ich 100 Km fahren wenn ich am tel. auch kein Auskunft bekomme.


Ich weiß, daß Ihnen das jetzt nicht hilft, aber: genau deswegen nimmt man sich einen Anwalt, der "um die Ecke" wohnt (außer man lebt JWD in einem Kaff, wo das nicht geht).
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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bobfahrer
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 3
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich suchte eben nach einem Fachanwalt für Versicherungsrecht - deswegen die Entfernung. Aber dennoch, was geht jetzt noch für mich? Oder sind hier nur Anwälte unterwegs im Forum, die hier den Kollegen nicht anpissen wollen?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ne, sind nicht nur Anwälte im Forum unterwegs. Hat auch mit "anpissen" nichts zu tun.
Eine bessere Idee als Michael habe ich nämlich auch nicht: Besprechungstermin!

Oder bist Du bei Beauftragung wirklich davon ausgegangen, daß sich alles schriftlich erledigen läßt? Völlig egal, ob es sich bei dem Anwalt um einen Fachanwalt handelt oder nicht. Wenn man schon von vornherein einen Anwalt beauftragt, der nicht gleich um die Ecke wohnt, muß man doch damit rechnen, daß sich die Sache eben nicht mit nur einmal vor die Haustür treten erledigen läßt. Außerdem, Du willst doch was von ihm! Ehrlich, die Einstellung versteh´ ich nicht.
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn (!) der Sachverhalt sich tatsächlich genau wie beschrieben zugetragen haben sollte, würde ich das Verhalten des Anwalts allerdings schon für ziemlich merkwürdig halten.

Natürlich kann es immer passieren, dass man gerade nicht greifbar ist, wenn ein Mandant anruft. Aber dann ruft man doch ganz selbstverständlich zurück, sobald das möglich ist!

Bevor ich da einen weiteren Besprechungstermin anberaumen würde, würde ich ihn deshalb erst mal schriftlich auffordern, mir schriftlich oder telefonisch über den gegenwärtigen Sachstand Auskunft zu erteilen. Für eine solche Auskunft ist ja nu wirklich nicht nötig, dass ich dem Anwalt gegenüber sitze.

Ein solches Aufforderungsschreiben wird der Anwalt kaum ignorieren können. Wenn doch, hat man zumindest die Gewissheit, dass man sich ganz schnell einen neuen suchen sollte.
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