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Wann ergeht Beschluß nach § 719 i.V.m. § 707 ZPO

 
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tuerknauf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 24
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 14:58    Titel: Wann ergeht Beschluß nach § 719 i.V.m. § 707 ZPO Antworten mit Zitat

Mal angenommen jemand legt (statthaften) Einspruch gegen ein VU für den Bekl. ein und beantragt die ZwV aus dem VU einstweilen gem. §§ 719, 707 ZPO gegen Sicherheitsleistung einzustellen.
1) Wann ergeht eine Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag? Klar, i.d.R vor mdl. Verhandlung, aber wie lange dauert es i.d.R. nach Einlegung des EInspruchs?
2)Kann der Kläger in der Zeit zwischen Antrag nach §§ 719, 707 ZPO und Entscheidung hierüber vollstrecken?
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