Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.12.05, 14:58 Titel: Wann ergeht Beschluß nach § 719 i.V.m. § 707 ZPO
Mal angenommen jemand legt (statthaften) Einspruch gegen ein VU für den Bekl. ein und beantragt die ZwV aus dem VU einstweilen gem. §§ 719, 707 ZPO gegen Sicherheitsleistung einzustellen.
1) Wann ergeht eine Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag? Klar, i.d.R vor mdl. Verhandlung, aber wie lange dauert es i.d.R. nach Einlegung des EInspruchs?
2)Kann der Kläger in der Zeit zwischen Antrag nach §§ 719, 707 ZPO und Entscheidung hierüber vollstrecken?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.