Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.02.06, 17:09 Titel: Begriff "Nachweispflicht"
Hallo,
mal angenommen, im Rahmen einer vertraglichen Regelung ist im Punkt der Vergütung vereinbart, dass "der Auftragnehmer die getätigten Aufwände nachzuweisen" hat. Wie ein solcher Nachweis auszusehen hat, ist nicht geregelt.
Gibt es zum Inhalt einer solchen Nachweispflicht allgemeingültige Voraussetzungen?
BGB § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht
(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung
Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der
Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege
erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über
die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der
Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach
bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
(3) In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Abgabe
der eidesstattlichen Versicherung nicht.
Als Belege kommen normale Quittungen in Betracht (kommt aber aufs Geschäft drauf an), die sich der Auftragnehmer von seinen Gläubigern ausstellen läßt.
Zitat:
BGB § 368 Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches
Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. ...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.