Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Begriff "Nachweispflicht"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Begriff "Nachweispflicht"

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
corinna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 17:09    Titel: Begriff "Nachweispflicht" Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, im Rahmen einer vertraglichen Regelung ist im Punkt der Vergütung vereinbart, dass "der Auftragnehmer die getätigten Aufwände nachzuweisen" hat. Wie ein solcher Nachweis auszusehen hat, ist nicht geregelt.
Gibt es zum Inhalt einer solchen Nachweispflicht allgemeingültige Voraussetzungen?

Vielen Dank!

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zu denken wäre an § 259 BGB.

Zitat:
BGB § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht
(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung
Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der
Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege
erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
(2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über
die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der
Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach
bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
(3) In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Abgabe
der eidesstattlichen Versicherung nicht.


Als Belege kommen normale Quittungen in Betracht (kommt aber aufs Geschäft drauf an), die sich der Auftragnehmer von seinen Gläubigern ausstellen läßt.

Zitat:
BGB § 368 Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches
Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.