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wenn ich mich Selbständig machen will aber dabei das Persönlich finanzielle Risiko so gering wie Möglich halten möchte, dann gibt es ja hierfür die GmbH oder die Ltd. Bei beiden Geslleschaftsformen kann ich meine Persönliche Haftung beschränken.
Nun habe ich folgendesUrteil gefunden: ThürOLG Jena Az: 3 U 580/97 (vom 28.04.1998)
Offensichlich ist eine Haftungsbeschränkung bei einer GbR möglich. Gibt es zu diesem Thema mittlerweile neueres, denn dieses Urteil ist von 1998 und damit schon etwas alt.
Reicht es, wenn ich meinen Vertragspartner erst bei Vertragsabschluss auf die Haftungsbeschränkung hinweise?
Also: Ich schicke z.B. zuerst eine allgemeine Information an meinen potenziellen Kunden und anschließend, wenn der Kunde weiteres Interesse hat dann einen "Vertrag" und dort weiße ich dann in einem Absatz darauf hin, dass es sich um eine GbR mbH handelt (vielleicht noch kurz erklären was das genau ist,..)?
Muß ich dort auch das Haftungskapital beziffern?
Wird die ganze Haftungsbeschränkung für alle ausgehebelt, sobald ich bei irgendeinem Vertragsabschluss darauf nich hinweise? Sprich: Ich bestelle für 5EUR etwas im Internet und verzichte hierbei (logischerweise) auf den expliziten Hinweis. Haben dann alle andere Vertragspartner das Recht mich persönlich Haftbar zu machen?
Worauf ich hinaus will: Kann ich mir aussuchen bei wem ich es als notwendig erachte auf die Beschränkung hinzuweisen oder muß es überall erfolgen. (Klar ist: dort wo ich nicht darauf hinweise hafte ich dann Persönlich, wichtig wäre nur, dass ich nicht sofort überall persönlich hafte).
Gibts sonst noch was interessantes zu diesem Thema?
Danke füre eure Hilfe!
mfg
Wolfgang
PS. Mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung bekommen darf. Darum geht es mir auch nicht, ich finde das Thema einfach nur supper interessant und irgendwelche Tips bzw weiterführende Links wären supper!
Bei einer GdbR bist du voll haftbar für Verbindlichkeiten, das ist gesetzlich so geregelt und daran kommst du auch nicht vorbei.
Natürlich steht es dir aber frei, mit deinen jeweilien Vertragspartnern eine anderweitige Reglung zu treffen.
Du kannst z.b. vereinbaren, dass dich dein Vertragspartner im Fall der Fälle nicht privat für Schulden der Firma in Anspruch nehmen darf.
Wenn dein Vertragspartner mit dieser Regelung einverstanden ist, dann ist eine solche privatrechltiche Vereinbarung voll wirksam.
Natürlich steht es dir aber frei, mit deinen jeweilien Vertragspartnern eine anderweitige Reglung zu treffen.
Du kannst z.b. vereinbaren, dass dich dein Vertragspartner im Fall der Fälle nicht privat für Schulden der Firma in Anspruch nehmen darf.
Wenn dein Vertragspartner mit dieser Regelung einverstanden ist, dann ist eine solche privatrechltiche Vereinbarung voll wirksam.
Reicht es dann aus, wenn ich auf den jeweiligen Vertrag unten hinschreibe "Bei der GbR mbH handelt es sich um eine GbR mit Beschränkter Haftung, d.h. kein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen" oder so ähnlich?
Oder ließe sich das auch mittels AGBs regeln? (Also einfach einen Absatz in die AGBs schreiben?)
Natürlich steht es dir aber frei, mit deinen jeweilien Vertragspartnern eine anderweitige Reglung zu treffen.
Du kannst z.b. vereinbaren, dass dich dein Vertragspartner im Fall der Fälle nicht privat für Schulden der Firma in Anspruch nehmen darf.
Wenn dein Vertragspartner mit dieser Regelung einverstanden ist, dann ist eine solche privatrechltiche Vereinbarung voll wirksam.
Reicht es dann aus, wenn ich auf den jeweiligen Vertrag unten hinschreibe "Bei der GbR mbH handelt es sich um eine GbR mit Beschränkter Haftung, d.h. kein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen" oder so ähnlich?
Oder ließe sich das auch mittels AGBs regeln? (Also einfach einen Absatz in die AGBs schreiben?)
mfg
Wolfgang
Nein, es gibt keine "GbR mbH", jede GdR ist unbeschränkt.
Du kannst aber - wie schon dargestellt - mit deinem Vertragspartner ausmachen, dass er darauf verzichtet, dich persönlich in Anspruch zu nehmen.
Hierzu reicht es aber nicht, dass du deinen Vertragspartner darauf hinweist oder dies in irgendwelche AGBs schreibst, sondern du brauchst dazu 2 wirksame, übereinstimmende Willenserklärungen, d.h. dein Vertragspartner muss dieser Regelung ausdrücklich zustimmen.
Falls du solche Vertragspartner findest - was sehr schwierig sein wird - dann ist deine Haftung gegenüber dem Vertragspartner, der dieser Regelung zugestimmt hat (und nur ihm gegenüber) beschränkt.
Natürlich steht es dir aber frei, mit deinen jeweilien Vertragspartnern eine anderweitige Reglung zu treffen.
Du kannst z.b. vereinbaren, dass dich dein Vertragspartner im Fall der Fälle nicht privat für Schulden der Firma in Anspruch nehmen darf.
Wenn dein Vertragspartner mit dieser Regelung einverstanden ist, dann ist eine solche privatrechltiche Vereinbarung voll wirksam.
Reicht es dann aus, wenn ich auf den jeweiligen Vertrag unten hinschreibe "Bei der GbR mbH handelt es sich um eine GbR mit Beschränkter Haftung, d.h. kein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen" oder so ähnlich?
Oder ließe sich das auch mittels AGBs regeln? (Also einfach einen Absatz in die AGBs schreiben?)
mfg
Wolfgang
Nein, es gibt keine "GbR mbH", jede GdR ist unbeschränkt.
Du kannst aber - wie schon dargestellt - mit deinem Vertragspartner ausmachen, dass er darauf verzichtet, dich persönlich in Anspruch zu nehmen.
Hierzu reicht es aber nicht, dass du deinen Vertragspartner darauf hinweist oder dies in irgendwelche AGBs schreibst, sondern du brauchst dazu 2 wirksame, übereinstimmende Willenserklärungen, d.h. dein Vertragspartner muss dieser Regelung ausdrücklich zustimmen.
Falls du solche Vertragspartner findest - was sehr schwierig sein wird - dann ist deine Haftung gegenüber dem Vertragspartner, der dieser Regelung zugestimmt hat (und nur ihm gegenüber) beschränkt.
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