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Verfasst am: 31.10.04, 16:22 Titel: Lebensversicherung nach Scheidung
Mal angenommen, jemand hatt sich scheiden lassen u. besitzt eine LV. Er selber ist der Versicherungsnehmer.Der Scheidungsgener hat keine Gelder eingezahlt. Die LV lief schon wärend der Ehe ca. 10 J. Ablauf der LV ca. insgesamt 30 J.(LV ist hinterlegt bei einer Baufinanzierung). Die Scheidung ist, mal angenommen, schon 4 J. her. Der Vermögensausgleich ist abgeschlossen worden.Wobei ein Notarieller Vertrag über das Wohneigentum geschlossen worden ist.
Alle anderen Vermögensteile wurden über den Anwälten geregelt. Die LV wurde aber nie bei den Verhandlungen erwähnt. Der Scheidungsgegner wußte aber über die LV bescheid.Erhebt aber bis jetzt keine ansprüche.Mal angenommen iIm Notar Vertrag steht der Satz"Mit vorstender Regelung sind sämtliche Ansprüche auf Ausgleich ehelichen Zugewinns zwischen den Beteiligten ausgeglichen"
Hat der Scheidungsgegner immer noch einen Anspruch auf den Erlösen der LV ?
Verfasst am: 02.11.04, 16:35 Titel: Re: Lebensversicherung nach Scheidung
Grundsätzlich fällt der Wertzuwachs einer kapitalbildenden Lebensversicherung unter den ehelichen Zugewinn, egal wer von beiden die Versicherung bedient hat.
Mit der untenstehenden Formulierung aus den notariellen Vertrag der beiden ehem. Eheleute ist das nachträgliche Geltendmachen dieser sonst zu recht bestehenden Ansrpüche allerdings ausgeschlossen.
lars50 hat folgendes geschrieben::
Mal angenommen, jemand hatt sich scheiden lassen u. besitzt eine LV. Er selber ist der Versicherungsnehmer.Der Scheidungsgener hat keine Gelder eingezahlt. Die LV lief schon wärend der Ehe ca. 10 J. Ablauf der LV ca. insgesamt 30 J.(LV ist hinterlegt bei einer Baufinanzierung). Die Scheidung ist, mal angenommen, schon 4 J. her. Der Vermögensausgleich ist abgeschlossen worden.Wobei ein Notarieller Vertrag über das Wohneigentum geschlossen worden ist.
Alle anderen Vermögensteile wurden über den Anwälten geregelt. Die LV wurde aber nie bei den Verhandlungen erwähnt. Der Scheidungsgegner wußte aber über die LV bescheid.Erhebt aber bis jetzt keine ansprüche.Mal angenommen iIm Notar Vertrag steht der Satz"Mit vorstender Regelung sind sämtliche Ansprüche auf Ausgleich ehelichen Zugewinns zwischen den Beteiligten ausgeglichen"
Hat der Scheidungsgegner immer noch einen Anspruch auf den Erlösen der LV ?
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