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Lebensversicherung nach Scheidung

 
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lars50
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.04, 16:22    Titel: Lebensversicherung nach Scheidung Antworten mit Zitat

Mal angenommen, jemand hatt sich scheiden lassen u. besitzt eine LV. Er selber ist der Versicherungsnehmer.Der Scheidungsgener hat keine Gelder eingezahlt. Die LV lief schon wärend der Ehe ca. 10 J. Ablauf der LV ca. insgesamt 30 J.(LV ist hinterlegt bei einer Baufinanzierung). Die Scheidung ist, mal angenommen, schon 4 J. her. Der Vermögensausgleich ist abgeschlossen worden.Wobei ein Notarieller Vertrag über das Wohneigentum geschlossen worden ist.
Alle anderen Vermögensteile wurden über den Anwälten geregelt. Die LV wurde aber nie bei den Verhandlungen erwähnt. Der Scheidungsgegner wußte aber über die LV bescheid.Erhebt aber bis jetzt keine ansprüche.Mal angenommen iIm Notar Vertrag steht der Satz"Mit vorstender Regelung sind sämtliche Ansprüche auf Ausgleich ehelichen Zugewinns zwischen den Beteiligten ausgeglichen"
Hat der Scheidungsgegner immer noch einen Anspruch auf den Erlösen der LV ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

klar
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thom
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 15:54    Titel: keine gelder eingezahlt Antworten mit Zitat

was heißt hier:

"Der Scheidungsgener hat keine Gelder eingezahlt."?

Der frühere Ehepartner hat doch über das damalige gemeinsame Einkommen während der Ehe mitgeleistet, oder etwa nicht?

Thomas
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 16:35    Titel: Re: Lebensversicherung nach Scheidung Antworten mit Zitat

Grundsätzlich fällt der Wertzuwachs einer kapitalbildenden Lebensversicherung unter den ehelichen Zugewinn, egal wer von beiden die Versicherung bedient hat.

Mit der untenstehenden Formulierung aus den notariellen Vertrag der beiden ehem. Eheleute ist das nachträgliche Geltendmachen dieser sonst zu recht bestehenden Ansrpüche allerdings ausgeschlossen.

lars50 hat folgendes geschrieben::
Mal angenommen, jemand hatt sich scheiden lassen u. besitzt eine LV. Er selber ist der Versicherungsnehmer.Der Scheidungsgener hat keine Gelder eingezahlt. Die LV lief schon wärend der Ehe ca. 10 J. Ablauf der LV ca. insgesamt 30 J.(LV ist hinterlegt bei einer Baufinanzierung). Die Scheidung ist, mal angenommen, schon 4 J. her. Der Vermögensausgleich ist abgeschlossen worden.Wobei ein Notarieller Vertrag über das Wohneigentum geschlossen worden ist.
Alle anderen Vermögensteile wurden über den Anwälten geregelt. Die LV wurde aber nie bei den Verhandlungen erwähnt. Der Scheidungsgegner wußte aber über die LV bescheid.Erhebt aber bis jetzt keine ansprüche.Mal angenommen iIm Notar Vertrag steht der Satz"Mit vorstender Regelung sind sämtliche Ansprüche auf Ausgleich ehelichen Zugewinns zwischen den Beteiligten ausgeglichen"
Hat der Scheidungsgegner immer noch einen Anspruch auf den Erlösen der LV ?
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensversicherungen sind jedoch auch Bestandteil der Altersversorgung, sodass die auch den Versorgungsausgleich betrifft. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, kann der Partner bei Eintritt des Versorgungsfalls immer noch aus dem VAHRG vorgehen.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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