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Fitnessstudio - Kündigungsfrist

 
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danny_81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 21:11    Titel: Fitnessstudio - Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe am 19.12.2004 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen. Ich wollte den Vertrag eigentlich zum 31.12.2005 kündigen. Habe daher am 12.11.2005 per Einschreiben gekündigt. In der Kündigungsbestätigung wird mir eine Kündigung vor dem 31.05.2006 verweigert.
Im Vertrag steht dazu: "Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung der Frist von 6 Wochen frühestens zum Ende von 6 zahlaktiven Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich die Mitgliedschaft. Ein Ausscheiden ist in diesem Fall unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 zahlaktiven Monaten möglich."
Ist diese Kündigungsfrist überhaupt rechtswirksam? Wenn ich das richtig verstehe, kann ich kündigen, wann ich will, ich muss aber immer noch 6 Monate nach Kündigung fleißig die Beiträge zahlen??? Muss mir nicht die Gelegenheit gegeben werden, den Vertrag innerhalb von 1 oder 2 Monaten vor Ablauf einer Frist kündigen zu können?
Umso öfter ich mir den Vertrag durchlese, umso verwirrter werde ich. Bitte helft mir!!
Danke schon mal.
Gruß
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem, was sich aus dem Eröffnungsposting ergibt, verlängert sich der abgeschlossene Vertrag bei nicht rechtzeitiger Kündigung (6 Wochen) um weitere 6 Monate. Dies müsste eingentlich aus den Vertragsbedingungen zu ersehen sein und ist auf jeden Fall nach der gängigen Rechtsprechung zulässig.

Man muss also auf jeden Fall 6 Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt haben. Verpasst man diese Frist, dann ist man weitere 6 Monate an den Vertrag gebunden und muss dann erneut 6 Wochen vor Ablauf der neuen Laufzeit kündigen.

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MfG
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Zuletzt bearbeitet von 13 am 02.01.06, 18:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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danny_81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo 13,
danke für deine Antwort. Eigentlich wollte ich es auch genauso machen. Der Vertrag wurde zwar ursprünglich am 19.12.2004 geschlossen, lief aber erst ab dem 01.01.2005. (hatte ich vergessen zu erwähnen...)
Nach dem was du geschrieben hattest, müsste doch meine Kündigung vom 12.11.2005 per Einschreiben zum 31.12.2005 fristgerecht gewesen sein?? Schließlich habe ich über 7 Wochen vor Ende von nunmehr 12 Monaten gekündigt.
LG danny_81
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ist das Problem überhaupt die 6-Wochen-Frist? Wenn das Studio auf den 19.12.05 als Vertragsablauf abstellt, dann war die Kündigung am 12.11.05 in der Tat zu spät. Für den 31.12.05 dürfte sie gereicht haben. Hierfür spricht, dass das Studio die Kündigung auf den 31.05.06 akzeptiert, obwohl die nächste Vertragsperiode, wenn sie erst am 1.1. begänne, ja bis zum 31.06.06 liefe.

Vielleicht ist das Problem aber auch bei den "zahlaktiven" Monaten (interessanter Begriff Smilie ) zu sehen. War das Studio vielleicht geschlossen wegen Betriebsferien? Oder hat das Mitglied einige Monate nicht gezahlt? Das würde die Zeit bis zur Wirksamkeit der Kündigung verlängern.

Wenn der Kunde glaubt, den Vertrag zum 31.12.05 gekündigt zu haben und das durchfechten will, dann liefe die Sache praktisch wie folgt ab: er würde ab Januar aufhören zu zahlen, das Studio würde Klage oder Mahnbescheid wegen der dann auflaufenden Beiträge erheben und der Kunde würde im Prozess darlegen und beweisen müssen, dass er fristgerecht gekündigt hat. Ob das Studio vorher freiwillig aufgibt, weiß man natürlich nie...

Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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danny_81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo dos,
Ich habe erst ab dem 01.01.2005 Beiträge gezahlt, die 2 Wochen in 2004 hat man mir "geschenkt".
Ich habe gerade noch mal nachgesehen, den ersten Beitrag habe ich wirklich am 04.01.2005 gezahlt.
Alle anderen Zahlungen wurden immer pünktlich geleistet (Einzug vom Studio) und von Betriebsferien weiß ich auch nichts.
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das klingt schon ein bisschen so, als wäre die zweite Vertragsperiode erst am 31.12. zu Ende. Kann denn der Kunde beweisen, dass die Kündigung vom 12.11. spätestens am 19.11. im Briefkasten des Studios lag (das wäre der letzte Termin gewesen, um die 6-Wochen-Frist zu halten, wenn ich mich im Kalender jetzt nicht verrechnet habe).

Jetzt ist mir noch etwas aufgefallen: Steht im Vertrag wirklich, dass - spätere - Kündigungen "unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 zahlaktiven Monaten möglich" seien? Soll hier etwa eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (und nicht nur 6 Wochen wie bei der ersten Vertragsperiode) gemeint sein? Dann wäre diese Klausel, wenn sie im "Kleingedruckten" steht, unwirksam, denn dort dürfen höchstens Kündigungsfristen von 3 Monaten vereinbart werden.

Bevor der Kunde jetzt auf stur schaltet, sollte er seine Sicht der (Rechts)lage vielleicht dem Studio noch einmal mitteilen.

Gruß, dos
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danny_81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung wurde per Einschreiben am 12.11.2005 geschickt, also muss sie am 19.11.2005 vorgelegen haben.
Das Einzige was im Vertrag zu Kündigung steht war das: "Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung der Frist von 6 Wochen frühestens zum Ende von 6 zahlaktiven Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich die Mitgliedschaft. Ein Ausscheiden ist in diesem Fall unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 zahlaktiven Monaten möglich."
Das steht aber nicht im "kleingedruckten" sondern schon ganz normal im Vertrag.
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danny_81
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Anmeldungsdatum: 07.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nach erneuter persönlicher Rücksprache mit dem Studio stellte sich heraus, dass der Vertrag zunächst über 6 Monate lief ("Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung der Frist von 6 Wochen frühestens zum Ende von 6 zahlaktiven Monaten gekündigt werden") Nach Ablauf dieser 6 Monate (am 30.06.2005) verlängerte sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit ("Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich die Mitgliedschaft.").
Nach Ablauf dieser 6 Monate kann man immer nur nach einer Kündigung aus dem Vertrag heraus wenn 6 Monate kräftig weitergezahlt wurde. ("Ein Ausscheiden ist in diesem Fall [wenn nicht schrfitlich gekündigt wurde] unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 zahlaktiven Monaten möglich").
Demnach wäre die Kündigungsfrist unwirksam... Es dürfen doch nur max. 3 Monate vereinbart werden? Was bedeutet das denn für den Vertrag? Kann man in diesem Fall ohne Kündigungsfrist aus dem Vertrag heraus?
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 01.01.06, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es auch etwas verquer ausgedrückt ist, es handelt sich um die zulässige Regelung: Erfolgt eine rechtzeitige Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate, innerhalb derer man wieder unter Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag beenden kann.
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MfG
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 02.01.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ja, so hatte ich die Verlängerungsklausel zunächst auch verstanden, aber anscheinend ist sie anders gemeint, nämlich so, dass nach den ersten sechs Monaten eine Kündigungsfrist von sechs Monaten verlangt wird. Dazu würde die Auskunft des Studios passen, der Vertrag sei nach sechs Monaten unbefristet. Aber es bleibt dabei, dass die sechsmonatige Kündigungsfrist, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden ist, unwirksam ist. Nicht nur wegen des Verstoßes gegen die 3-Monats-Grenze, sondern auch wegen Unklarheit. Die Klausel fällt dann ganz weg, sie kann nicht etwa auf die zulässigen drei Monate bezogen werden (Verbot der "geltungserhaltenden Reduktion"). Es gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist für Dauerschuldverhältnisse dieser Art. Wie lang die ist, weiß ich jetzt nicht, ich tippe aber stark auf drei Monate. Nur: dann würde die Kündigung vom 12./19.11. (auch) erst zum 28. Februar wirksam. Ganz schön schwierig. Wenn sich der Aufwand lohnt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Gruß, dos
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 02.01.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dem kann ich mich nur anschließen.
Erstaunlich, welche AGB immer wieder bei Studios auftauchen...

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