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sohn bereichert sich an erbe der mutter

 
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unitz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 05:47    Titel: sohn bereichert sich an erbe der mutter Antworten mit Zitat

erbschafts missbrauch

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hallo

angenommen eine alte dame von 80 ueberschreibt ihrem sohn das haus schuldenfrei, die tochter verzichted weil sie nach usa auswandern wird.
das haus hat eine wohnung in der die mutter wohnrecht auf lebenszeit hat. der sohn bekommt das haus um sich um die mutter bis ans lebensende zu kuemmern, sie zu versorgen.
alles laeuft recht gut bis die mutter mehr und mehr an altersdemenz leidet und geschaefte weit ueber ihre finanziellen mittel hinaus taetigt.
der sohn benachrichtigt seine schwester und erklaert dass er die kontofuehrung von der gemeinsamen mutter uebernehmen will, um sie vor solchen dingen zu schuetzen.
die tochter stimmt natuerlich zu, in der annahme dass alles correct laeuft und der bruder nur im sinne der gemeinsamen mutter handelt.
eines tages (nachdem alle drei ein erbe in 7stelliger hoehe zu gleichen teilen antreten) kann die tochter die mutter ploetzlich nichtmehr telefonisch erreichen und der bruder antwortet auch nicht. so entscheidet die tochter eine der schwestern ihrer mutter anzurufen, weil sie sich natuerlich sorgen macht um bruder und mutter.
die tante sagt, dass sie gefaelligst sofort in deutschland erscheinen und nach der mutter sehen soll, weil die mutter in unertraeglichen zustaenden lebt. gesundheitlich (stark abgemagert), koerperpflege maessig, wohnumstaende und sozial verwarlost.
die tochter ist total geschockt weil, der bruder immer nur geaeussert hatte dass alles gut laeuft und er alles im griff hat und die wohnung schoen und gemuetlich ist.
als die tochter endlich den bruder erreicht (eine woche before sie aus den staaten in germany ankommt) informiert sie ihn dass sie in einer woche kommt und dann auch ueber die pflege der mutter mit ihm reden will.
seine reaktion ist - "du bist vor so vielen jahren ausgewandert und ich habe die pflege uebernommen und das bleibt auch so, da gibt es nichts zwischen uns zu reden.
sie reist trotzalledem und muss zu ihrem schock feststellen, dass die mutter voellig sich selbst ueberlassen und vereinsamt in der einliegerwohnung im haus ihres bruders lebt.
sie erfaehrt per zufall, dass der bruder einen tag nach ihrem anruf zum arzt fuhr und eine bescheinigung ueber hochgradige demenz ausstellen lassen hat und 3 tage nach dem besagten anruf schon beim amtzgericht war um den antrag auf geschaeftsunfahigkeit einzureichen und sich als betreuer eintragen lassen wollte.
die tochter faehrt zum amtsgericht und ihr wird dieser antrag vorgelegt wobei sie feststellen muss, dass der bruder zwar ihren namen angab aber mit falschgeschriebenem stadtnamen und ohne addresse oder phone nummer.
die beamtin erklaerte dazu dass sie wohl nicht in der lage waren ihre addresse herauszufinden, um sie zu kontaktieren.
sie entdeckt zudem dass im antrag vom bruder angegeben worden war, dass die mutter KEIN guthaben hat. wie oben erwaehnt hatte die mutter gerade 3 monate zuvor eine 6 stellig summer geerbt.

wuerde eine rechtliche moeglichkeiten bestehen dieses geld, was wie es scheint vom bruder "uebernommen" wurde, fuer die mutter zurueck zu bekommen.
mutter leidet nachweislich (vorhandener aerztlicher bericht) schon seit mehr als 3 jahren an starker altersdemenz, so stark dass sie nicht nur keine geldgeschaefte taetigen kann aber auch keine geregelte nahrungsaufname managen kann. sie war unglaublich stark abgemagert weil niemand sich um diesen zustand gekuemmert hatte. (der bruder hatte essen auf raedern am selben tag des schwesterlichen telefonats geordert)
was wenn der bruder der mutter einen schenkungsvertrag ueber diese grosse summe vorgelegt hatte und sie diesen vertrag unterschrieben hatte obwohl sie nichtmal weiss worum es da geht.
waer das geld dann tatsaechlich fuer die mutter verloren??
waer das nicht ein missbrauch der kontovollmacht des sohns und ein missbrauch seiner pflegeposition?koennten da nicht rechtliche schritte eingeleitet werden, um das geld zurueckzubekommen?
was wird das nun informierte amtsgericht als naechstes tun?
was kann die tochter tun um dieses verbrechen zu bereinigen?
die tochter sitzt im ausland und haette wenig moeglichkeiten vor ort active zu werden.

Jede hilfreiche juristische antwort would be very much appreciated !!
r.
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 04:37    Titel: Antworten mit Zitat

warum haben Sie sich nicht gekümmert?
Was wollen Sie nioch regeln, wenn Sie ohnehin aus dem Spiel sind?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 18:36    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

mery Christmas for you.

Weiter auf deutsch.

Also, ich behaupte mal, da wurde die Mutter übelst betrogen. Eigentlich hilft auch hier nur noch ein Anwalt, der die Aufhebung der Betreuung betreibt, damit es der Mutter nicht noch schlechter geht.

Etwas anderes ist es mit dem entstandenen Vermögensschaden. Eigenbtlich ein Fall für den Staatsanwalt. Aber dies kann letztendlich nur der Bestrafung des Bruders und der eigenen seelischen Befriedigung dienen, denn es gibt ja noch die zivilrechtliche/finanzielle Seite.

Falls der Bruder alles Geld ausgegeben hat und damit mittellos (pleite) ist, dann nützt der schönste Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nichts. Will sagen, man kann den Bruder auf Rückzahlung verklagen, aber wenn der nichts mehr hat, dann bleibt man nur noch auf den Kosten Sitzen.

Hier dürfte die Sache gelaufen sein. Man kann nur noch für eine bessere Unterbrigung der Mutter sorgen.

Gruss

Andreas
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