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Verfasst am: 08.12.05, 14:42 Titel: anrechenbarer Wohnwert und Eigentumswohnung
Hallo,
habe mal zwei Fragen hier ans Forum:
mal angenommen A besitzt eine Eigentumswohnung 110 qm, die ihr gehört (durch Erbschaft bzw.Schenkung) und die auch die Ehewohnung war, jetzt Trennung, B ist ausgezogen und A lebt mit Tochter alleine in der Wohnung. Wieviel muss sich A an Mietvorteil anrechnen lassen? Habe bisher unterschiedliche Antworten gehört. Den 1/2 ortsüblichen Mietzins, den ortsüblichen Mietzins für diese Wohnung oder den Mietzins für eine angemessene entsprechende kleinere Wohnung wenn sie alleine wohnen würde. Was wäre richtig?
Und zu meiner zweiten Frage: wenn A diese Wohnung verkauft und sich eine kleinere kauft muss sie sich die Zinsen die sie für den Differenzbetrag erhält aufs Einkommen anrechnen lassen, soweit klar.Aber was wäre wenn A die Wohnung vermietet und sich eine kleinere mietet. Muss sie dann auch nur den Differenzbetrag zwischen den zwei Mieten als Einkommen angeben?
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