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fuechschen
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 16:42    Titel: Laubenversicherung Antworten mit Zitat

Hallöchen.
Also bin hier per Suchmaschine aufmerksam geworden.
Vielleicht kann mir einer helfen folgendes Problem zu lösen.

Im Jahr 2001 hatte ich eine Versicherung gegen Einbruch, Glasbruch, Vandalismus für meine Gartenlaub abgeschloßen. Ende eines Jahres wurde der Beitrag immer von meinem Konto abgebucht. Nun hatte ich Ende November das zweifelhafte Vergnügen, daß nun im Garten eingebrochen worden ist. Die Polizei hat alles aufgenommen und am Nachmittag rief ich dann die Versicherung an, um den Schaden mitzuteilen. Man teilte mir da mit, daß die Computeranlage ausgefallen wäre und ich einen Schadensbericht zugesendet bekomme. Bis gestern nicht geschehen. Gestern hatte dann abends mein Unternehmensberater dort angerufen, mit einem für mich schockierenden Ergebnis.Die Versicherung besteht seit dem 11.05.2005 nicht mehr. Mit der Begründung, daß die Beiträge nicht bezahlt worden sind. Letztes Jahr bin ich mit meiner Familie umgezogen ( innerhalb von Berlin ) und teilte dies sämtlichen Versicherung, Behörden u.s.w. mit einer Art Rundschreiben mit. Laut dieser Versicherung, hat sie dieses nie erhalten und schickte dann die Mahnung am 20.01.2005 an die "alte Adresse".( Wir wohnen seit dem 25.09.2004 dort nicht meh)r. Die Kündigung schickten sie am 11.05.2005 an die alte Adresse. In beiden Fällen seien die Mahnung und die Kündigung nicht zurückgekommen. Dies finde ich schon mal sehr seltsam, da diese Wohnung schon am 01.12.2004 von der Haúsverwaltung neu vermietet worden war. Ich weiß momentan nicht, wie ich diese "blöde Situation" sehen soll, Fühle mich ein bißchen vera.... .
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, für die Beitragszahlung Ihrer Versicherungen sind Sie allein verantwortlich.

Man kann Ihre Situation aufgrund des Umzuges zwar verstehen, aber rechtlich dürfte da nichts zu machen sein.

Vielleicht können Sie ja Ihren "Unternehmensberater" belangen, wenn dieser z.B. als Versicherungsmakler vom Umzug wusste und sich nicht um die Folgen kümmerte (Stichwort: Maklerhaftung).
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm... das ist 'ne merkwürdige Geschichte. füchschen schreibt, er wäre innerhalb von Berlin umgezogen. Außerdem können wir lesen, die Versicherungsbeiträge wurden per Lastschrift vom Konto eingezogen. Wurde infolge des Umzuges auch die Bankverbindung geändert?

Aber wie auch immer, offenbar war dem Versicherer die neue Anschrift des Versicherungsnehmers nicht bekannt (und füchschen kann das Gegenteil wohl nicht beweisen, weil er seine Adressänderungsmitteilung wohl nicht per Einschreiben an den Versicherer gesandt hat). Dann gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10 VVG): "Hat der VN seine Wohnung geändert, die Änderung dem Versicherer aber nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem VN gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes nach der letzten dem Versicherer bekannten Wohnung ".

Der Versicherer hat also nur dann wirksam gemahnt, wenn er die Mahnung nach § 39 VVG per Einschreiben geschickt hat. Das muss er nachweisen. Kann er das nicht, gilt die Mahnung als nicht zugegangen, und dann treten die Rechtsfolgen (Verlust des Versciherungsschutzes; Kündigungsmöglichkeit des Versicherers) nicht ein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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