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Verfasst am: 28.01.06, 12:26 Titel: Fragen zum Referendariat (Einkommen)
In BW bekommt man ca. 905 Euro Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat.
Wie hoch sind denn die Abgaben? Muss man bei der Krankenversicherung den gesammten Beitrag (ca. 14%) zahlen, oder zahlt der "Arbeitgeber" die Hälfte?
Welche Abgaben in welcher Höhe sind zu erwarten? Also was bekomme ich selbst netto heraus (Steuerklasse IV)?
Gibt es denn noch den Familienzuschlag? Bin verheiratet, habe ein Kind. Im Internet gibt es diesbezüglich unterschiedliche Beiträge, die verwirrend erscheinen. Hat jemand den "Durchblick"?
DANKE!
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