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Sinn des Stammkapitals

 
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 21:33    Titel: Sinn des Stammkapitals Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe immer gedacht, das das Stammkapital einer GmbH nicht angerührt werden darf und bei einer Insolvenz zur Schuldentilgung benutzt wird. Aber ich weiß jetzt das man sehrwohl das Stammkapital für den Geschäftsbetrieb benutzen darf. Jetzt habe ich mir die Frage gestellt was eigentlich des Sinn des Stammkapitals ist und das ein bestimmter Betrag vorhanden sein muss. Man kann doch z.B. gleich nach der Gründung das ganze Stammkapital für z.B. Investitionen verweden und dann ist es doch gleich schon wieder weg. Ich verstehe den Sinn nicht. Kann mir den jemand bitte erklären?
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Pitchproof
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo markush,
bei Dir möchte ich aber kein Teilhaber sein! Was soll das heißen - bei einer Anschaffung ist gleich alles wieder weg ? Normalerweise ist nach einer Anschaffung ein Gegenwert im Anlagevermögen zu verbuchen ( das Kapital ist also zumindest direkt nach der Anschaffung in gleicher Höhe noch da - nur in anderer Form ) Mit dieser Investition soll dann Geld verdient/ Aufträge aquiriert werden. Deine Frage spielt auf die sog. Bargründung an. Mit der Gründung einer GmbH wird normalerweise bei einer Bank ein Konto eröffnet, auf das die erforderliche Einlage zu leisten ist ( es gibt auch noch andere Möglichkeiten - z.B. eine Teilabdeckung der 25.000 mit bewerteten Sacheinlagen ). Stimmen alle Voraussetzungen - also die 25.000 in Geld oder Sacheinlagen "stehen" - erfolgt die Eintragung ins HR. Danach kann die neugegründete GmbH voll über das Geld verfügen. Es "empfielt" sich das Geld zu Firmenzwecken und mit kaufmännischer Vorsicht einzusetzen, denn der erste Bilanzstichtag kommt garantiert.
_________________
Einigkeit und RECHT und Freiheit !
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

nicht immer bekommt man einen gegenwert im form einer sache, sondern man kann das geld auch für marketing, werbung etc. aufwenden. aber mit deiner antwort ist immer noch nicht die frage nach dem sinn eines bestimmten geforderten stammkapitals beantwortet.
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=49911

Das war eben pitchproofs "bestmögliche Antwort" nach "bestem Wissen und Gewissen"

Lachen
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Chris0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sinn des Stammkapitals lag eigentlich in der von Dir zuerst beschriebenen Form der Sicherung von Gläubigern. Das dieser Schutz in der Praxis keineswegs funktioniert, zeigt sich ja schon daran, dass die GmbH die insolvenzanfälligste Gesellschaftsform Deutschlands ist.

Das es auch ohne ein Mindestkapital funktioniert siehst Du ja auch an anderen europäischen Ländern, bspw. Frankreich oder England.
Die Höhe des Stammkapitals reicht ja ohnehin nicht aus um die Gläubiger zu sichern ( wie lange sollen die 25.000 denn reichen, wobei selbst diese im Insolvenzfall meistens nicht mehr vorhanden sind...)

Du siehst ja das auch der Gesetzgeber mehr und mehr von dem Mindeststammkapitaldenken abweicht, nach Reform des GmbHG wird das Mindestkapital ja auf 10.000 Euro gesenkt (MindestKapG).
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 16:27    Titel: Re: Sinn des Stammkapitals Antworten mit Zitat

markush hat folgendes geschrieben::
.. Ich verstehe den Sinn nicht. Kann mir den jemand bitte erklären?

Bezieht sich die Frage nun auf den Unterschied der Stammeinlage im Verhältnis zu anderen Einlagen oder auf den Sinn von Einlagen allgemein?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.12.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Höhe des Stammkapitals hat zusätzlich den Zweck, ein Mindestmaß an Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Geschäftsbetriebs einer GmbH zu gewährleisten.

Es soll vermieden werden, dass (z.B. nur für die Abwicklung einzelner Aufträge) GmbHs schnell gegründet und wieder aufgelöst werden. Aus diesem Grund sieht auch die vorgesehene Reform des GmbH-Gesetzes keinen Verzicht auf ein Stammkapital (wie bei einer engl. Limited) sondern nur eine Reduzierung vor.
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Pitchproof
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Spezial für "Litschi" ; Betreff "an der richtigen Stelle ausdiskutieren":
Spitzfindigkeiten, Nonsens und dümmliche Querverweise scheinen Deine Stärke zu sein.
Leute wie Du bremsen aus, Leute wie Du fallen einem in den Rücken, Leute wie Du sind, Leuten wie Dir fehlt etwas sehr Entscheidenes - Charakter.
Und darüber willst Du auch noch diskutieren ?!
Ich diskutiere nie mit Wadenbeißern.

Danke für Deine Aufmerksamkeit.
_________________
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Pitchproof
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldige bitte. "arm" das ist das Wort, was ich Dir unterschlagen habe.
_________________
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Lischi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 503

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm... kennen wir uns...? Das dauerte ja länger als ich dachte...

Herzlichen Dank... ich nehme diese erfrischenden Worte gern zu Kenntnis und lege mich nun beruhigt in mein Bett, weil ich weiß: Ihr Ego ist durch diese großartigen Ausführungen wieder aufgebaut....

Gruß

P.S. da ein gewisser Herr keine "Querverweise" vertragen kann, erspare ich mir jetzt mal einen Link ins Strafrecht oder sonstwohin...solch sachdienliche Äußerungen sollten der Nachwelt erhalten bleiben....
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