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Honorar, mangelnde Beratung - Beitrag editiert!

 
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Franki
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 15:50    Titel: Honorar, mangelnde Beratung - Beitrag editiert! Antworten mit Zitat

Für denn Fall, man hätte eine Honorarvereinbarung mit Anwalt A getroffen, dieser im Zeitraum von ca. 8 Monaten 3 Briefe an gegnerische Partie verfasst, wobei hier endlos lange Zeit verstreicht in welcher Anwalt A entweder in Urlaub, telefonisch nicht erreichbar ist oder sich „noch keine Möglich ergeben hat“, hier tätig zu werden (so die Auskunft von Anwalt A). Nach 8 Monaten hebt man das Mandat für Anwalt A aufgrund von Untätigkeit auf und bitte um Abrechnung.
Parallel wird Anwalt B mit identischer Sachlage konfrontiert, dieser gibt vergleichbare Information an Mandant. Entscheidender Unterschied: Sollte beispielsweise eine Zwangsversteigerung beantragt werden, kann dieser Antrag jederzeit durch den Antragsteller zurückgezogen werden. Sollte diese Zusatzinformation durch Anwalt A nicht an Mandant weitergegeben worden sein, hat Mandant hier die Möglichkeit, die Honorarvereinbarung zu kürzen (Fehlinformation, mangelnde Information)? Wenn ja, welcher Maßstab fände hier Verwendung?

Muss Anwalt auf exklusive Mwst. hinweisen? Steht dies üblicherweise im Kleingedruckten oder muss extra darauf hingewiesen werden? Für den Fall Mandant wurde nicht darüber in Kenntnis gesetzt, was kann Mandant tun?

Ich hoffe, das entspricht jetzt den Richtlinien und es findet sich jemand, der Tipps geben kann.
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Franki
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir zu dem Thema tatsächlich niemand Hilfestellung geben?

So kompliziert kann die Sachlage doch für einen Fachmann kaum sein, oder täusche ich mich da?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 16:41    Titel: Re: Honorar, mangelnde Beratung - Beitrag editiert! Antworten mit Zitat

Franki hat folgendes geschrieben::
Parallel wird Anwalt B mit identischer Sachlage konfrontiert, dieser gibt vergleichbare Information an Mandant. Entscheidender Unterschied: Sollte beispielsweise eine Zwangsversteigerung beantragt werden, kann dieser Antrag jederzeit durch den Antragsteller zurückgezogen werden.


Welchen Nachteil hat denn der Mandant durch die fehlende Information gehabt? Welche Relevanz hatte das für die o.a. Sachlage?

Ob man "3 Briefe geschrieben" nun als "Untätigkeit" bezeichnen kann oder nicht, hängt am Einzelfall (und Inhalt der Briefe) und kann pauschal nicht gesagt werden.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Franki
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sachlage insofern stark von Bedeutung, dass seitens Anwalt A keine Information kam, dass im Falle einer Zwangsversteigerung jederzeit (auch noch während der Versteigerung) vom Antragssteller) der Antrag zurückgezogen werden kann. Durch Anwalt B diese Info erhalten, anschließend innerhalb einer Woche Zwangsversteigerung beantragt, da das Risiko für Mandant überschaubar. Innerhalb weiterer 3 Monate Angelegenheit zur vollsten Zufriedenheit des Mandanten erledigt.
Wäre Info von Anwalt A gekommen, wäre ein großerZeitverlust sowie die drei Briefe innerhalb 8 Monate (Anwalt war entweder nicht erreichbar, telefoniert auf der zweiten Leitung, im Urlaub etc.) vermieden worden.

Wie sieht die Sache bzgl. fehlender Info zur Mwst. aus? Muss ich das als allgemeinwissender wissen, dass ein Anwalt grundsätzlich exklusiv Mwst. vereinbart oder muss mir das explizit mitgeteilt werden?

Danke für die Hilfe
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.12.05, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Franki hat folgendes geschrieben::
Sachlage insofern stark von Bedeutung, dass seitens Anwalt A keine Information kam, dass im Falle einer Zwangsversteigerung jederzeit (auch noch während der Versteigerung) vom Antragssteller) der Antrag zurückgezogen werden kann. Durch Anwalt B diese Info erhalten, anschließend innerhalb einer Woche Zwangsversteigerung beantragt, da das Risiko für Mandant überschaubar.


Wenn ich das richtig verstehe, hat der Mandant also mit der Zwangsversteigerung gezögert, weil er das für ein Risiko hielt? Warum hat er dann den Anwalt nicht *gefragt*? Gedankenlesen gehört nicht zum Grundwissen eines Juristen.
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Franki
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Anmeldungsdatum: 03.12.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klasse Einstellung, frei nach dem Motto:

Was Du nicht selbst weißt und mich deshalb nicht fragst, das werde ICH (großer Herrgott) Dir (kleines Menschlein) bestimmt nicht sagen!

Ich hoffe für Ihre Mandanten (sofern Sie als Anwalt tätig sind), dass es sich hierbei nicht um Ihre Lebenseinstellung handelt.
Aber trotzdem danke. Hilft mir zwar kein Stück weiter, aber so erweitert sich mein Erfahrungsschatz wenigstens, auch wenn’s nicht unbedingt positiv ist.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.12.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Franki hat folgendes geschrieben::
Klasse Einstellung, frei nach dem Motto:
Was Du nicht selbst weißt und mich deshalb nicht fragst, das werde ICH (großer Herrgott) Dir (kleines Menschlein) bestimmt nicht sagen!


Selber "Klasse Einstellung". Wenn Sie Bedenken hinsichtlich einer evtl. Zwangsversteigerung haben, wäre es doch natürlich, den Anwalt als Fachmann zu fragen. Das haben *Sie* unterlassen.
Oder möchten Sie umgekehrt bei jedem Mandat mit 1000 Seiten Info "was alles theoretisch zu beachten wäre" bekommen, nur damit der Anwalt sich hinterher keine Vorwürfe machen lassen muß, er hätte "etwas vergessen"?
"Wie, sie wollen eine Wohnung mieten? Lesen Sie sich unbedingt S. 1392 - 2499 meines Mandantenratgebers durch, da müssen Sie soooooo viel beachten."

Franki hat folgendes geschrieben::
Aber trotzdem danke. Hilft mir zwar kein Stück weiter, aber so erweitert sich mein Erfahrungsschatz wenigstens, auch wenn’s nicht unbedingt positiv ist.


Da sage ich nur wieder: wenn Sie hier nur Antworten hören möchten, die Ihre vorgefaßte Meinung bestätigen, sagen Sie das von vornherein, dann kann man sich das Antworten gleich sparen und sich den nicht beratungsresistenten Hilfesuchenden widmen.
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