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Für einen Freund gefragt.

 
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bsucher
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.04, 21:09    Titel: Für einen Freund gefragt. Antworten mit Zitat

Hallo Günther, habe wieder mal ein Problem. brauche Hilfe jetzt ganz konkret. Es geht um folgendes: Dir ist bekannt, dass ich in –D- ein Ladenlokal eröffnet, Verkauft werden sollen Designeraccessoires, wie z. B. Handtaschen, Geldbörsen, Schlüsselanhänger, Gürtel, usw. Es handelt sich dabei um Qualitätswaren von: Hugo Boss, Prada, Gucci und andere bekannte Namen. Diese Waren beziehe ich legal aus Italien. Nun sagt man, dass die Geschäfte, die solche Waren verkaufen bei den entsprechenden o. g. Firmen "gelistet" sind. Das ist bei mir (noch) nicht der Fall. Das Verkaufen dürfte kein Problem sein, allerdings die dafür notwendige Werbung in den Medien . Hierbei hatte ein Kollege von mir mal große Schwierigkeiten und bekam prompt einen Brief von einem Hersteller mit der Aufforderung dies zu unterlassen, ansonsten . . blah blah blah. Kollege hat sich entschuldigt und die Sache war aus der Welt. Er hat nie mehr eine Annonce geschaltet. Ich möchte wissen, darf ich annoncieren - über Boss, Gucci, Dolce & Cabana, Prada, usw - obwohl ich nicht gelistet bin, die Ware aber legal besorgt habe ? ? ? Vielleicht kann die Frage auch erörtet werden, ob ich überhaupt diese Waren hier in Deutschland in einem kleinen Vorort (D) verkaufen darf.
Gruss Hans.
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Hermann-Josef Omsels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 43
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.11.04, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es Originalware ist, die in Italien eingekauft wurde: Ja (§ 23 MarkenG). Es darf dann auch für den Verkauf unter Verwendung der Markennamen geworben werden.
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