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Meine 74-jährige vor ca. 11 Jahren verwitwete "Schwiegermutter" lebt in ihrem Haus. Vor 10 Jahren hat sie einen jetzt 71-jährigen Typen einziehen lassen. Es existiert ein gültiger Mietvertrag.
Lange Zeit war das Verhältnis zwischen den beiden ganz gut. Vor etwa 2 Jahren hat meine Freundin aufgedeckt, dass dieser Typ von meiner Schwiegermutter mehrere 10.000 Euro geliehen hat und das Geld bei einer dubiosen Firma "angelegt" hat, die Firma geht in Insolvenz, das Geld ist weg.
Seit der Aufdeckung dieser Tatsache durch meine Freundin ist das Verhältnis zwischen dem Typen und der Schwiegermutter sehr schlecht geworden, er schüchtert sie ein, sie fühlt sich bedroht und hat wirklich Angst vor ihm. Meine Frau hat eine Betreuung initiiert, demnächst versucht der Betreuer, den Typen vor Gericht rauszuklagen.
Wie sind die Aussichten einer Klage, die zum Auszug des Typen führen soll? Kann man im Vorfeld die Aussichten vergrößern, den Typen rauszuklagen? Die alte Frau ist ziemlich verwirrt und verdrängt ihre Angst mehr, als dass sie sie artikulieren kann. Soll sie als Zeugin auftreten? Außerdem hatte sie vor kurzem einen - gottseidank! - nur leichten Herzinfarkt.
Lange Zeit war das Verhältnis zwischen den beiden ganz gut. Vor etwa 2 Jahren hat meine Freundin aufgedeckt, dass dieser Typ von meiner Schwiegermutter mehrere 10.000 Euro geliehen hat und das Geld bei einer dubiosen Firma "angelegt" hat, die Firma geht in Insolvenz, das Geld ist weg.
Seit der Aufdeckung dieser Tatsache durch meine Freundin ist das Verhältnis zwischen dem Typen und der Schwiegermutter sehr schlecht geworden, er schüchtert sie ein, sie fühlt sich bedroht und hat wirklich Angst vor ihm. Meine Frau hat eine Betreuung initiiert, demnächst versucht der Betreuer, den Typen vor Gericht rauszuklagen.
Wie sind die Aussichten einer Klage, die zum Auszug des Typen führen soll? Kann man im Vorfeld die Aussichten vergrößern, den Typen rauszuklagen? Die alte Frau ist ziemlich verwirrt und verdrängt ihre Angst mehr, als dass sie sie artikulieren kann. Soll sie als Zeugin auftreten? Außerdem hatte sie vor kurzem einen - gottseidank! - nur leichten Herzinfarkt.
Dazu kann man beim besten Willen ohne Kenntnis der näheren Umstände keine Prognose abgeben. Nur so viel: Ihre Schwiegermutter kann nicht als Zeugin aussagem da sie Partei ist. Sie wird aber vom Richter wahrscheinlich als Partei angehört.
P.S.: Das Ganze gehört eher ins Mietrecht als ins Betreuungsrecht.
P.P.S.: Was sagt Ihre Schwiegermutter dazu, dass Sie neben Ihrer Frau noch eine Freundin haben (s.o.)?! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich kann ihnen hier aus eigener erfahrung folgendes schreiben:
meine ex-frau war und ist alkoholikerin und bin aus diesem grund aus dem gemeinsamen haus ausgezogen.
kurze zeit später wurde sie gerichtlich unter betreuung gestellt. in dieser zeit hatte sie sich einen alkoholiker aus einem entzug "mitgebracht".
dieser typ war nicht nur trinker, sondern auch als krimineller bekannt.
beide zusammen haben dann in diesem haus gelebt, beide stark getrunken, sich geprügelt und das haus verwüstet.
die polizei mußte hier in ca. 6 monaten ca. zwanzig mal eingreifen. der typ kam in eine ausnüchterungscelle und am nächsten morgen wieder frei.
mehrfach habe ich mit dem betreuer und der polizei gesprochen, warum dieser typ nicht aus diesem haus entfernt werde.
antwort: weil "ihre" frau den kerl nicht rausschmeißt und ihn immer wieder aufnimmt.
mietvertrag:
meine ex hatte mit diesem typen einen mietvertrag abgeschlossen, damit er/sie sozialhilfe abgreifen konnte-hat auch funktioniert.
nach ca. 1,5 jahren und einem riesentheater mit dem betreuer und dem betreungsgericht
wurde meine ex dann für sechs wochen zwangsweise in einer klinik untergebracht.
meine anwältin sagte mir damals, dass sie hoffe, dass es keinen mietvertrag mit diesem typen gäbe, denn ansonsten müßte ich diesen kerl aus meinem eigenen haus rausklagen. ja, man kann es kaum glauben.
allerdings ist es dann dazu nicht mehr gekommen, weil die polizei ihn dann von meinem grundstück entfernt hat und er von da an nicht mehr gesehen wurde.
ich kann ihnen auf grund meiner erfahrung nur sagen: gehen sie hier "radikal" vor
a. ihre schwiegermutter muß diesem typen hausverbot erteilen
b. sollte er sie evtl. sogar schlagen oder ansonsten unter druck setzen, soll sie die polizei rufen und den kerl hinauswerfen lassen.
ich hoffe, dass sie hier einen vernünftigen weg finden.
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