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Berufsunfähigkeit...WICHTIG

 
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 10:48    Titel: Berufsunfähigkeit...WICHTIG Antworten mit Zitat

hallo,


ich hätte mal eine allgemeine frage:

ich vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen steht etwa geschrieben:
"vollständige BU liegt vor, wenn der Versciherte 6 monate infolge krankheit nicht arbeiten kann."
nun ist der versicherungsnehmer schon seit mehr als 6 monaten krank. nun würde der versciherungsnehmer gerne zur erholung 2 wochen verreisen. diese 2 wochen sind teil seines Jahresurlaub´s.
zählen diese 2 wochen als unterbrechung der 6-Monats-Frist???, weil in diesen 2 Wochen "urlaub genommen" wird und nicht krank geschrieben wird??

vielen dank!!!!!!!!!!!!!!!!!
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MavericK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.12.05, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

nun wenn er schon seit über 6 monaten krank ist, dann wird er doch auch mittlerweile insgesamt länger als 6 monate krankgeschrieben sein oder nicht? in dem fall hat er dann doch die 6 monatsfrist bereits überschritten.
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 15:57    Titel: ja Antworten mit Zitat

ja, das ist richtig, die 6-monates-frist ist überschritten. aber zählt der urlaub als unterbrechnung der krankheit? und muss danach wieder 6 monate gewartet werden??

vielen dank!!!!
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MavericK
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

wenn er weiterhin krankgeschrieben ist nicht. wäre mir neu das kranke keinen urlaub machen dürfen.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.12.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

MavericK hat folgendes geschrieben::
wenn er weiterhin krankgeschrieben ist nicht. wäre mir neu das kranke keinen urlaub machen dürfen.
Es ist jedoch meistens so, dass die Personen, die Arbeitsunfähig sind, bei der Krankenkasse einen Antrag einreichen, um in den Urlaub zu fahren.
Die Versicherten erhalten dann, sofern der Urlaub genehmigt wird, während der Urlaubsreise weiterhin das Krankengeld.
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 12.12.05, 20:58    Titel: Re: Berufsunfähigkeit...WICHTIG Antworten mit Zitat

cobalt hat folgendes geschrieben::
hallo,
nun ist der versicherungsnehmer schon seit mehr als 6 monaten krank. nun würde der versciherungsnehmer gerne zur erholung 2 wochen verreisen. diese 2 wochen sind teil seines Jahresurlaub´s.
zählen diese 2 wochen als unterbrechung der 6-Monats-Frist???, weil in diesen 2 Wochen "urlaub genommen" wird und nicht krank geschrieben wird??


Wenn die o.g. Bedingung erfüllt ist, verstehe ich die Frage nicht.
Ich würde beim Versicherer erst mal den Leistungsanspruch geltend machen.
Ob und wie dieser leisten muß, kann doch noch gar nicht beurteilt werden.

chatterhand
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 13.12.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

So hier Lohnfortzahlung oder Krankentagegeldzahlungen existieren sollten.
Der Bezug solcher Leistungen und BU Rente schliessen sich ja gegenseitig aus. Ich lerne jedoch gern dazu falls jemand was dazu einfällt.

Gruss - fagus
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 13.12.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

mir wurde von der versicherung auf meine nachfragen gasagt, dass icn diesem fall (6moante krank) die vole BU rente gezahlt wird, auch wenn dadurch ein zugewinn entsteht
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Missverständniss ihrerseits. Es geht nicht um die Zahlung einer BU Leistung an sich, sondern das Problem liegt in einem solchen Fall darin, dass die Krankenversicherung in diesem Fall das Krankentagegeld zurückfordern kann.
Ob der Versuch eine zeitweilige Zahlung einer Rente zu erreichen überhaupt Sinn macht ist in diesem Zusammenhang dann sowieso nicht global zu beantworten, da die Höhe der Rente da ja eine entscheidende Rolle spielt.
Vielleicht kennt jemand reale Fälle aus der Praxis.

Gruss - fagus
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