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Verfasst am: 31.10.04, 22:49 Titel: Dachsannierung und Energiespargesetz
Hallo
Bei der Gemeinschaft meiner Mutter muss das Dach erneuert werden.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht es mit der Dämmung der Dachflächen aus?
Ist die Gemeinschaft auf Grund der Energiesparverordnung hierzu verpflichtet?
Ich werde aus dem Text dieser Verordnung nicht schlau. Bin einfach unsicher.
Wird ein Bauteil im Bestand erneuert (hier das gesamte Dach; nicht nur Teile davon) ist die neue Dacheindeckung so herzustellen, daß die Werte der EnEV eingehalten werden (EnEV Abschnitt 3, § 8 (1).
Die neue Konstruktion muß dann einen Wärmedurchgangskoeffizient von U max = 0,30 W/(m².k) aufweisen. Abhängig von der vorhanden Konstruktion muß also wahrscheinlich zusätzliche Dämmung aufgebracht werden (abhängig vom Bauzustand). Sinnvoll ist es - wenn die Sparrenhöhe nicht ausreicht - aufzudoppeln, die EnEV ist hier aber ungenau und fordert lediglich die "höchstmögliche" Dämmung (Anhang 3, Abs. 4.1).
Da das Dach meines Wissens bei Eigentümergemeinschaften immer Gemeinschaftseigentum ist, muß die Eigentümergemeinschaft die Kosten hierfü tragen.
Abgesehen davon fordert die EnEV im § 9 (3) ohnehin die Dämmung der obersten Geschoßdecke (gegen nicht ausgebauten Dachraum) bis zum 31.12.2006 mit dem oben angegebenen Wert.
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