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Verfasst am: 01.11.04, 08:16 Titel: Heil und kostenplan war falsch, jetzt soll ich zahlen
Hallo, ich war beim Zahnarzt und wolltebenötigte eine Reparatur am Zahnersatz. Nachdem der Artz einen Heil- und Kostenplan erstellt hatte stand fest, dass mein zu leistender Eigenanteil 180€ betragen würde. Die Reparaturarbeit wurde vom Zahnarzt erledigt und danach rief Er mich an und sagte das meine Krankenkasse nicht ( so wie es früher war diese Reparatur in dem gedachten Umfang Anteilmäßig zahlt ) und ich sollte jetzt nicht 180€ sondern 430€ zahlen. Kann das der Zahnarzt von mir verlangen? Man bedenke das jeder Patient den Heil- und Kostenplan unterschreibt, worin steht, dass wenn die Kasse nicht ZAHLT muss der Patient die Kosten selbst tragen!
Verfasst am: 01.11.04, 12:29 Titel: Re: Heil und kostenplan war falsch, jetzt soll ich zahlen
Dazu ein Zitat aus § 30 Abs. 4 SGB V:
Zitat:
Der Zahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien, die gesamte Behandlung nach den Absätzen 1 und 3 umfassenden Heil- und Kostenplan zu erstellen. Der Heil- und Kostenplan ist von der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung insgesamt zu prüfen. Die im Heil- und Kostenplan vorgesehene Versorgung mit Zahnersatz nach Absatz 1 bedarf vor Beginn der Behandlung der Genehmigung. Die Krankenkasse hat den Versichertenanteil an diesen Kosten zu bestimmen.
Die Krankenkasse hat also vorher bereits mitgeteilt, daß sie keinen Kostenanteil übernimmt (zumindest wenn Sie wie im Gesetz verlangt die Genehmigung abgewartet haben). In der Ablehnung mußte natürlich auch eine Begründung stehen, über die Sie hier aber nichts erwähnt haben. Sollte der Ablehnunggsrund unberechtigt sein, sollte man Widerspruch einlegen, aber natürlich möglichst vor Beginn der Behandlung.
Muß man denn nicht den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse absegnen lassen? Vor ein oder zwei Jahren war das jedenfalls so. Dann hat man doch die Gewißheit, ob die KK die Kosten übernimmt oder nicht.
Wenn man als Patient die Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Kassenzahnarzt vorlegt, ist dieser verpflichtet, entsprechend dem Rahmenvertrag Krankenkassen - Zahnärzte zu behandeln. Dieser sieht im Bereich Zahnersatz die Erstellung eines HKP's und anschließende Zuschußfestsetzung (50 - 65 %) durch die Krankenkasse vor. Bei einem geringfügigen Umfang (bis ca. 200,00 € gesamt) bei Reparaturen/Widerherstellungsmaßnahmen kann auf die Zuschußfestsetzung verzichtet werden, um den Patienten längere Zeiten mit defekten Zahnersatz zu ersparen. Da der Gesamtbetrag in Ihrem Fall 200,00€ deutlich übersteigt, hätte man eine Krankenkassenentscheidung abwarten müssen. Darüber muß Sie der Zahnarzt aufklären, denn im Gegensatz zu Ihnen kennt er diese Bestimmungen. Wenn er sich nicht danach richtet, kann er Ihnen nicht im nachhinein die Behandlung als Privatleistung zum vollen Kostenanteil aufs Auge zu drücken, denn ein Kassenzahnarzt muß Privatleistungen bei Kassenpatienten vor der Behandlung schriftlich vereinbaren (lt. §12 Abs. 1 SGB V)
Verfasst am: 23.11.04, 21:14 Titel: Überschreitung Heil- und Kostenplan
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat auf ihrer site einen Beschluß v. 19.11.97 abgedruckt, wo eine "wesentliche" Überschreitung des Heil- und Kostenplanes bei 25 % angenommen wird. Nach den dortigen Angaben soll sogar einmal eine Überschreitung um 50 % im Einzelfall akzeptiert worden sein.
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