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Verfasst am: 13.12.05, 16:11 Titel: Unfall beim Einkauf/ (25.07.05 erste Anfrage)
Hallo,
am 25.07.05 habe ich einen Unfall beim Einkauf geschildert . Inzwischen war mein Bruder bei einer Rechtsanwältin, die ihm überhaupt nicht geholfen hat.
Sie hat von vorn herein gesagt, das es keine Chance gibt, die Versicherung haftbar zu machen. Alle hier vorgebrachten Vorschläge hat sie als Quatsch bezeichnet. Außerdem möchte sie nur vor Gericht, wenn sie eine 100% Gewinnchance sieht.
Da frage ich mich doch wozu es Anwälte gibt.
Angeblich ist dieser Unfall genau so zu bewerten wie ein Sturz im eigenen Garten.
Inzwischen hat sich mein Bruder von der Anwältin getrennt.
Soweit ich mich erinnere ist es für einen Unternehmer Pflicht, sich gegen gerade solche Unfälle zu versichern.
Man fragt sich wirklich warum der Geschäftsinhaber sich so quer stellt, zumal er ein Freund vom Schwiegervater meines Bruders ist.
Mein Bruder hat die Getränke auch im Auftrag seines Schwiegervaters geholt. Also noch nicht einmal für sich selber. Er kauft in einem anderen Geschäft seine Getränke.
Ist er in dem Sinne dann nicht ein Verrichtungsgehilfe oder Vollbringungsgehilfe?!
Wer kann weiter helfen?
Sind über jede HIlfe dankbar.
Einen Arbeitsversuch hat mein Bruder auch schon hinter sich, mußte aber nach 2 Tagen wieder aufhören, weil eine Entzündung im Bein war und es auf die doppelt Größe angeschwollen ist.
Ein künstliches Knie ist so gut wie vorprogrammiert.
Wäre über Vorschläge und Hilfe dankbar.
MfG
Hallo Amika,
da würde wohl nur die Suche nach einem spezialisierten Anwalt helfen, der dann das notwendige und machbare unternimmt. Anwaltssuchdienste oder auch ein evtl. Rechtsschutzversicherer können hier helfen. Das Forum sicher (leider) nicht.
Viel Glück Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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