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Verfasst am: 15.12.05, 13:51 Titel: Incorpoated Inc. oder Limited
Hallo Zusammen,
[insider]
Person A hat sich durch sehr viele Themen dieses Forums gewühlt, entsprechend seinen Vorstellungen versucht sich zu informieren, jedoch keine konkrete Antwort auf die eigentlichen Fragen fand.
[/insider]
Da Person A demnächst vor hat mit eigens erstellten Produkten - Um es genau zu erwähnen: Websoftware - den Markt unsicher zu machen, dabei jedoch nicht auf die Präsenz einer Firma wie auch die hieraus kristallisierenden Rechte und Pflichten, wie auch die Möglichkeiten einer solchen "Einrichtung" verzichten möchte, liebäugelte Person A mit einem dem Angebot eines Anbieters A, der durchaus seriös versucht zu vermitteln, das eine Limited sicherlich "kein schlechtes Produkt" sei und unkompliziert anzumelden ist. Jedoch umfasst das günstigste Angebot nicht den Eintrag in das Handelsregister und auch nicht die Gründung einer deutschen Niederlassung, ggf. kostenpflichtig wären solche Dienstleistungen und Services möglich. Nun ist das für Person A dennoch im Vergleich zu einer deutschen GmbH günstig, um so wenig Risiko wie nur möglich zu tragen das eigens erstellte Produkt zu vermarkten. Im Falle von "Nicht lohnenswert" hätte Person A so wenig Verlust wie nur möglich erziehlt.
Des Weiteren hatte Person A versucht sich über den Kürzel "Inc" schlau zu machen, was sich als jedoch äußerst schwer herausgestellt hat. Was hat es mit einer Incorporated auf sich? Kann Person A eine Inc. ins Leben rufen und mit einer Inc. - sofern in D überhaupt ein greifbarer $ über eine solche Einrichtung besteht - Handel treiben? Wie sähe eine Inc. im Gegenzug zu einer Limited aus? Hat eine Incorporated überhaupt Bestand in Deutschland oder bleibt "Incorporated" nach wie vor die englische Übersetzung als eine Art "Verbund"?
Zu was könnte man Person A raten, wenn Person A vorerst mit wenig Einsatz und mit wenig Risiko ein Produkt vermarkten möchte, außerhalb der Möglichkeit einer "normalen Selbstständgikeit" und der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR kann ich nicht gründen da mindestens zwei Gesellschafter einzutreten haben?)?
Man kann auch als Einzelperson/Einzelkaufmann ohne jede weitere Firmenkonstruktion mit seinem eigenen Namen selbständig sein!
Eine Limited birgt meiner persönlichen Meinung nach die Gefahr der Abhängigkeit in sich. Der Anbieter dieser Limited will nämlich jedes Jahr Geld haben, da jährlich bestimmte Berichte am englischen Firmensitz vorzulegen sind. Wenn dies nicht regelmäßig erfolgt, können die Engländer sehr ungemütlich werden.
Haftungsrisiken bleiben sowohl bei der GmbH als auch bei der Limited bestehen. Wenn das Produkt sauber ist, sollte man die persönliche Haftung nicht scheuen.
Vielen Dank für die Antwort. Person A geht es hierbei vor Allem um den Schutz eines "eigenen" Namens wie auch den geringen Schutz ggü. Kopierern und Nachmachern. Person A denkt und meint nämlich, das eine Firma sicherlich überzeugender ist als ein "Einzelunternehmen".
Ihrem Produkt können Sie ja einen Namen geben und diesen schützen lassen. Darüber hinaus schützt Sie die Rechtsordnung vor Kopierern und Nachahmern.
Im Übrigen wird ein Firmen-Fantasiename, hinter dem nicht viel steckt, am Markt schnell erkannt und belächelt. Dies birgt auch die Gefahr, als Kaufmann angesehen und behandelt zu werden, obwohl vielleicht ein Kleingewerbe vorliegt. Die Regeln für Kaufleute sind recht streng, z.B. bei Mängelrügen, Bürgschaften u.a.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.12.05, 23:51 Titel:
hi,
finger weg von der ltd. wenn man keine ahnung von kapitalgesellschaften hat. das geht böse ins auge, der betriebsprüfer vom finanzamt freut sich schon auf das mehrergebnis. eine kapitalgesellschaft macht nur in bestimmten gelegenheiten sinn. wenn man allerdings kein startkapital benötigt außer einen computer und ein bischen software, dann geht das einzelunternehmen immer. hier steht dann "herr xyz schulz" für die unternehmung. eine "Ltd." würde hier eher abschrecken (können die auch liefern? wovor wollen die sich schützen? ist der schon pleite?).
wichtiger als eine Ltd. ist eine betriebshaftpflicht für mangelware, ggf. eine eintragung beim DPMA (markeneintragung) und natuerlich eine erstberatung beim steuerberater, ggf. dazu eine betreuung im gründungsstadium bei der buchhaltung. später nach einarbeitungsphase kann der unternehmer das ggf. auch selber.
gruss vom
showbee
p.s. eine 1 Pfund Ltd. bekommt nichtmal ein Girokonto, geschweige denn Kredit ohne das herr xyz schulz bürgt! da kann man sich den Ltd. quatsch gleich sparen.
finger weg von der ltd. wenn man keine ahnung von kapitalgesellschaften hat. das geht böse ins auge, der betriebsprüfer vom finanzamt freut sich schon auf das mehrergebnis. eine kapitalgesellschaft macht nur in bestimmten gelegenheiten sinn. wenn man allerdings kein startkapital benötigt außer einen computer und ein bischen software, dann geht das einzelunternehmen immer. hier steht dann "herr xyz schulz" für die unternehmung. eine "Ltd." würde hier eher abschrecken (können die auch liefern? wovor wollen die sich schützen? ist der schon pleite?).
wichtiger als eine Ltd. ist eine betriebshaftpflicht für mangelware, ggf. eine eintragung beim DPMA (markeneintragung) und natuerlich eine erstberatung beim steuerberater, ggf. dazu eine betreuung im gründungsstadium bei der buchhaltung. später nach einarbeitungsphase kann der unternehmer das ggf. auch selber.
gruss vom
showbee
p.s. eine 1 Pfund Ltd. bekommt nichtmal ein Girokonto, geschweige denn Kredit ohne das herr xyz schulz bürgt! da kann man sich den Ltd. quatsch gleich sparen.
Vielen Dankf ür die berechtigt harte "Kritik". Ich Danke ebenso sehr für die aufschlussreiche Antwort. Demnach werde ich mich nun doch den Nizza-Klassen zuwenden
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