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Verfasst am: 12.12.05, 17:17 Titel: Rechte des atypichen Stillen Gesellschafters
Welche Rechte hat ein atypischer Stiller Gesellschafter.
Hintergrund:
Medienfonds, soll als KG gegründet werden.
Einlage gezahlt.
Geschäftstätigkeit wird aufgenommen; Eintrag als Kommanditist bleibt aus.
Erläuterung: Falls Eintrag jetzt erfolgt, lebt die Haftung über die volle Einlagesumme ein zweites Mal auf.
Also: Kein Eintrag als Kommanditist.
Fond entwicklt sich schlecht. Es gibt keine Gesellschafterversammlungen mit Präsenzeinladung. Informationswesen ist sehr spärlich und unvollständig.
Da Filme zur Zeit schlecht gehen, soll das restliche Fondvermögen (rund 1/3) in "gewinnträchtige" Computerspiele investiert werden. --> Information an Gesellschafter, keine Abstimmung darüber.
Hieraus 2 Fragen:
Wie kann der einzelne Stille Gesellschafter sich mit anderen Gesellschafter zusammenschließen, wenn er deren Namen nicht kennt und es kein Handelsregister gibt, wo man diese nachlesen könnte ?
Ist der atypische Gesellschafter völlig rechtelos, so dass der Fondsherausgeber sogar die Mittel in andere Anlageformen umshippten kann ?
Danke für Info.
Mope
PS. Falls dies das falsche Forum ist, welche ist dann das Richtige ?
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