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Ich habe im Februar 2005 ein Fahrzeug privat geleast (Prosche Boxster) - keine Sonderzahlung, monatliche Leasingrate ca. 1200 EUR. Der Vertrag ist auf drei Jahre angesetzt - also bis Februar 2008.
Ich werde nun aber ab Maerz 2006 in den USA wohnen und moechte deshalb nun das Auto fruehzeitig zurueckgeben - welche Moeglichkeiten habe ich (abgesehen davon privat jemanden zu finden der das Fahrzeug uebernimmt) ?
Entweder jemanden zu finden, der den Vertrag übernimmt, wobei hier aber der LG zustimmen muß, da er eine erneute Bonitätsprüfung durchführt. Oder der Händler nimmt das Fahzeug zurück und löst den Betrag ab.
Oder aber mit dem LG sprechen, daß der Vertrag vorzeitig beendent wird. Normalerweise ist ein Leasingvertrag unkündbar, aber in den meisten Verträgen ist eine Klausel enthalten, daß der LN eine Kündigungsmöglichkeit hat, wenn es im wirtschaftlichen Interesse des LN ist, den LV vorzeitig zu beenden.
Deswegen zeitig mit dem LG sprechen, damit es kein Theater gibt.
Was passiert dann ?
Der LG wird die offene Forderung fällig stellen. Diese Forderung besteht aus der Summe der noch fälligen Leasingraten und eines ev. Restwertes (je nachdem um welche Vertragsart es sich handelt).
Diese Forderung wird aber auf den Zeitpunkt abgezinst, an dem der Vertrag vorzeitig beendet wird. Diese Summe muß vom LN beglichen werden. Um die aufzubringen, kann er das Fahrzeug verkaufen. Ist der Verkaufserlös aber niedriger als der Ablösebetrag, muß der LN die Differenz tragen. Da der Porsche aber ein ziemlich werthaltiges Objekt ist, sollte dieser Verlust nicht so hoch sein. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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