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im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich folgende Fragen:
Welche Möglichkeiten hat ein privater Versicherer bezüglich meiner Krankengeschichte zu recherchieren?
Hat er Zugriff auf meine Daten bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung?
Wird eine Privatliquidation (ohne Erstattung durch PKV) irgendwo erfasst?
Vielen Dank für Antworten.
Der Versicherer interessiert sich bei Abschluss nur für ihre persönlichen Angaben und wird darüber hinaus nicht recherchieren. Bei einem eventuellen Leistungsantrag wird er aber alles recherchieren dessen er habhaft werden kann. Bevor hier überhaupt geprüft wird ob Berufsunfähigkeit vorliegt wird erst mal nach verschwiegenen bzw angeblich verschwiegenen Vorerkrankungen gesucht.
Ein Leistungsantrag führt nämlich immer nur über eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Gesellschaft.
Also überlegen sie sich genau was sie vorhaben. Schlimm genug, der Patient weiss sowieso niemals, was ein Arzt bzw. die Ärzte alles über ihn zu Papier gebracht haben. Etwas beim Antrag ´zu vergessen´ ist nicht anzuraten. Besser noch, jeden gelassenen Furz angeben, und wenn es noch so schwachsinnig erscheint.
@fagus
Stimmt nicht ganz. Der Versicherer interessiert sich schon für die Krankengeschichte, nämlich dann wenn Krankheiten angegeben wurden. Der VN entbindet in diesem Fall den angegebenen Arzt von der Schweigepflicht. Hier können dann aber auch Krankheiten ans Tageslicht kommen die bei Antragsstellung verschwiegen wurden. Ein Grund den Antrag abzulehnen und einen negativen Eintrag zu bekommen.
In einem muss ich fagus absolut recht geben, im eigenen Interesse nichts verschweigen!
@cobalt
Wenn ich als VN Vorerkrankungen habe, kann ich auch bei verschiedenen Gesellschaften Probeanträge ( muss auch so kenntlich gemacht werden ) stellen statt über einen Gruppenverband zu gehen.
Vorteil:
- ich schließe noch keinen Vertrag ab, d.h. vollkommen unverbindlich
- die Angebote der Versicherer sind verbindlich
- ich kann mir letzendlich das beste heraussuchen, z.b. die Gesellschaft mit den wenigsten Ausschlüssen
Was den BdV angeht da kann ich nur raten die Finger wegzulassen. Mal gerade 12 Versicherer kann der BdV aufweisen. Und das nur weil sie die veröffentlichen die an einer Umfrage des BdV teilgenommen haben. Der Rest ( und da sind noch viele gute ) werden den BdV-Mitgliedern vorenthalten.
Wende dich an einen Makler, denn der kann dir wesentlich mehr anbieten. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
@fagus
Stimmt nicht ganz. Der Versicherer interessiert sich schon für die Krankengeschichte, nämlich dann wenn Krankheiten angegeben wurden. Der VN entbindet in diesem Fall den angegebenen Arzt von der Schweigepflicht. Hier können dann aber auch Krankheiten ans Tageslicht kommen die bei Antragsstellung verschwiegen wurden. Ein Grund den Antrag abzulehnen und einen negativen Eintrag zu bekommen.
Genau so war das eigentlich auch gemeint. Aus eigener Erfahrung muss ich leider dazu sagen dass es wenn es nach einer wie hier angesprochenen Auskunft seitens des Arztes und der darauf erfolgten Policierung im Leistungsfall leider dann trotzdem problemlos zu einer Anfechtung kommen kann. Und das auf Basis von Unterlagen desselben Arztes. Beim policieren findet man alles OK, beim Leistungsantrag konstruiert man aus den selben Daten dann eine arglistige Täuschung.
Dazu bedarf es nur etwas Phantasie seitens des Versicherers und man ist auf seinem jahrelangen Rechtsweg.
Mit absolut ungewissem Ausgang. Eine BU versicherung halte ich aber, nur um Missverständnissen vorzubeugen, für existenziell notwendig. Es kann jeden zu jedem nur denkbaren Zeitpunkt gänzlich unverschuldet und unvermutet eine Erkrankung erwischen die ihn sogar erwerbsunfähig macht. Noch bevor die Träume vom (alternativ) angesparten Kapital auch nur ansatzweise durchgezogen sind.
mal angenommen, ich war vor 3 jahren wegen einer krankheit, die einen ausschluß nach sich ziehen würde, beim arzt. der arzt behandelt mich ein paar wochen und es geht dann erstmal wieder.
nun unterschreibe ich heute einen antrag auf versicherung mit gesundheitsfragen (z.b. BU), die fragen nach den letzten 5 jahren krankheiten kreuze ich alle mit "nein" an. einen arzt gebe ich nicht an.
so...nun gehe ich in 3 jahren zu einem anderen arzt wegen den gleichen beschwerden wie damals, es kommt zur BU. dem neuen arzt sag ich mal lieber nichts davon, dass ich schonmal bei nem kollegen war...
wie und woher will die versicherung nun erfahren, dass ich 6 jahre zuvor bei einem anderen arzt war und (arglistig) falsche angaben gemacht habe? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Muss sie ja gar nicht erfahren. Spekulation reicht. Pass auf talla, ich geb dir ein Beispiel. Leider mein eigenes. Ich muss es aber aufs absolute Minimum reduzieren.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Ausbruch einer chronischen Wirbelsäulenerkrankung zwei Jahre nach Vertragsabschluss.
Versicherung behauptet, diese hätte schon mehr als 7 Jahre vor Vertragsabschluss bestanden.
Medizinische Unterlagem meinerseits komplett und vollständig mit keinerlei Lücken bis zum Beginn meiner beruflichen Tätigkeit.
Finden liess sich in denen nichts, was die Anfechtung begründet hätte.
Einer der Sprüche im Urteil lief darauf hinaus, dann müsse wohl irgend ein anderer Arzt diese Diagnose gestellt haben, eben einer der nicht in den Unterlagen auftaucht. Mein eigener Arzt konnte dieser Logik zufolge nach nichts davon wissen.....und stellte diese Diagnose erneut....So stand´s im Urteil
Soooo einfach ist das. Muss man allerdings erlebt haben.....
Was fällt einem dazu noch ein. lch habe die erste Instanz (natürlich) voll verloren.
Da ich alle Unterlagen eingereicht hatte, hatten die Richter die Unterlagen meines Hausarztes, der Anfang 89 den Verdacht und die Diagnose gestellt hatte.
Mitte 92 war ich zum ersten mal bei einem Orthophäden in Behandlung, der natürlich auch diese Diagnose gestellt hat.
Die Richter machten daraus ein.....er hat unterschiedliche Diagnosedaten angegeben und ist demzufolge nicht glaubwürdig....Die versuchten mir also noch einen Prozessbetrug anzuhängen. Diese Art den Spiess umzudrehen ist für Richter leider oft eine typische Vorgehensweise.
Sie sind für uns nicht glaubwürdig. Das war der erste Satz in der Verhandlung der ersten Instanz den die Richterin an mich richtete. Meine medizinischen Unterlagen (die diese Brüder schon ein halbes Jahr hatten) haben die dann schon nicht mehr interessiert.
Die waren wärend der (völlig sinnlosen) Verhandlung noch nicht mal in der Lage die Dokumente dem Zeitrahmen zuzuordnen. Und ja, klar standen auf denen immer ein Datum. Ich meine damit den Bezug dieser Daten zum Datum der erfolgten Policierung. Die Verdachtsdiagnose erfolgte mehr als zwei Jahre nach Policierung.
Der Richter fragte allen ernstes, warum mein Arzt diese Verdachtsdiagnose im Rahmen der Befragung zum Antragsformular (ärztliche Auskunft) nicht angegeben hätte. Also mehr als zwei Jahre vorher.
usw. usw etc. etc.
Ich würde das alles auch nicht glauben können, wenn ich´s nicht erlebt hätte. Und das ist gerade mal ein Bruchteil der ganzen Geschichte.
In dem Vertrag einer BU steht folgendes: (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen fünf Jahren seit Vertragsabschluß vom Vertrag zurücktreten. ... usw. D.h. nach Ablauf von 5 Jahren wird auf Leistungsverweigerung wegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht verzichtet. Aber: (4) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist.
Hat die Versicherung nun mit (3) nach Ablauf von 5 Jahren verzichtet oder nach (4) nicht?
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