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Verfasst am: 13.12.05, 22:41 Titel: Rentenversicherung unterschrieben, danach sofortige Widerruf
Hallo,
hier geht es um ein Problem welches A mit einer Wirtschaftsberatung (B) hat.
Vor kurzem war bei A und seiner Freundin zu Hause der Chef von einer Wirtschaftsberatung um ein unverbindliches Gespräch zu führen. ( Ja, ja, A weiß, das das alle sagen).
Es wurden die üblichen Daten aufgenommen und gefargt an was für einer Versicherung man Interesse hat und dies wurde dann durchgesprochen. A und seine Freundin sind an einer Rentenversicherung interessiert, da beide Anfang bzw. Mitte 20 sind und langsam etwas für Ihre Zukunft machen wollen.
Bei diesem Gespräch findet der Berater natürlich alles toll und ist sehr zuversichtlich und A und seine Freundin sind natürlich auch schon extrem reif und erfahren...
Nachdem alle Daten aufgenommen wurden, wurde ein Termin in den Büroräumen der Firma vereinbart (damit die potentiellen Mandanten sehen, das eine richtige Firma dahinter steckt, so zumindest der Berater. A dachte sich dabei nichts).
Bei diesem Termin, der eine Woche später war dann allerdings nur A, da seine Freundin arbeiten muss.
Bei der folgenden Beratung wird A ganz gezielt auf eine Fond-Rentenversicherung hinbearbeitet, dies zeigt sich auch, nachdem A zustimmte, der Antrag gleich vorlag, andere Anträge hat A nicht sehen können.
Naiv wie A ist und natürlich auch an seine Zukunft denkend unterschrieb er den Antrag für 40 jahre, monatlich 100€ zu zahlen.
Desweiteren soll er noch 40€ für ein sog. Wirtschaftlichkeitsgutachten zahlen.
Dies wurde A und seiner Freundin zwar schon am 1. Termin Ende November mitgeteilt doch es musste nichts unterschriebn werden. Dies könne man ja machen wenn ein Antrag unterschrieben wird.
Also wurde auch hierfür eine Einzugsermächtigung fällig, die (weil A so naiv ist und nicht drauf geachtet hat auf den Termin des 1. Hausbesuches datiert war) unterschriebn wurde. Darauf folgte der Hinweis, dass erst im Januar abgebucht wird, da alles gesammelt wird und gleichzeitig abgebucht wird.
Auf dieser Ermächtigung steht auch, dass wenn der Mandant nicht zufrieden sein sollte, oder keine finanziellen Vorteile entstehen, dieser Betrag NICHT fällig wird.
Am nächsten Tag sprach A mit seiner Mutter und anderen Verwandten darüber und sie waren geschockt, da 100€ auf 40 jahre ja ganz schön viel sind.
Und so weiter. A sah es ein und am gleichen Abend wurde der Widerruf aufgesetzt und per Fax an die Wirtschaftsberatung sowie die Versicherungsgruppe geschcikt. später auch noch per Einschreiben per Post, ebenfalls auch an die Versicherungsgruppe.
Nunj passierte erstmal nichts.
Bis zum heutigen tage. A schaute auf seinem Konto nach und es wurden tatsächlich die 40€ Lizenzgebühr abgezogen, trotz Widerrufes.
A hat jetzt die Annahme das B weil er sauer ist schnell noch die Gebühr haben will und A sowieso nichts dagegen macht.
A könnte natürlich das geld zurückbuchen lassen, hat aber Angst das das rechtliche Folgen haben könnte.
Was soll A jetzt machen?
Ist der Widerruf wirksam?
YSoll A an B evtl. noch ein Einschreiebn schicken mit der Forderung das Geld innerhalb einer Frist zurückzu überweisen, da ja jetzt kein Vorteil für A vorhanden ist?
das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgutachten ist somit belanglos. Ich beziehe mich auf:
"Auf dieser Ermächtigung steht auch, dass wenn der Mandant nicht zufrieden sein sollte, oder keine finanziellen Vorteile entstehen, dieser Betrag NICHT fällig wird."
Ich würde ein Rückbuchung durch die Bank vornehmen lassen.
Also 100Euro ist wirklich zuviel für Menschen die ein Alter von Mitte zwanzig haben. Was für ein Summe kommt denn da nach 40 Jahren raus? Wann seit ihr denn geboren? Frage nur aus Interesse.
also wenn du gestern das Einschreiben verschickt hast (Montag 12.12.05) und du erst am 07.12.05 unterschrieben hast, dann ist die Frist aufjedenfall gewahrt.
Den Beleg vom Einschreiben gut aufbewahren.
Eine Widerrufsrecht hast du immer, egal wo du unterschreibst. Das gilt übrigens auch für alle anderen schriftlichen Verträge, die du in deinem Leben noch so unterschreiben wirst.
Ich werde das mal durchrechnen. Bin gespannt was da bei uns rauskommt. 100Euro ist trotzdem 'ne Menge Pappe. Also guck am Freitag mal wieder rein wenn es dich interessiert. Bis dahin hab ich das gerechnet.
Eine Widerrufsrecht hast du immer, egal wo du unterschreibst. Das gilt übrigens auch für alle anderen schriftlichen Verträge, die du in deinem Leben noch so unterschreiben wirst.
Diese Aussage würde ich mir an Mavericks Stelle nochmal überlegen!
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Punkt 1:
Wärst du ordentlich ausgebildet, wüsstest du, dass genaugenommen kein Widerrufsrecht, sondern ein Rücktrittsrecht für eine Lebensversicherung besteht (VVG §8, Abs. 5). Dies beträgt 30 Tage ab Unterzeichnung des Antrags.
Punkt 2:
Ferner hat man nicht unbedingt ein Widerrufsrecht, sobald man irgendeinen Vertrag unterschreibt. Stichwort Fernabsatz, nicht mehr und nicht weniger.
Punkt 3:
Jeder Kunde hat das Recht selbst zu entscheiden, wie viel Geld er anlegt. Für den einen mögen 100€ viel sein, für den anderen angemessen und für noch jemanden eher wenig.
Punkt 4:
Nachdem der Threadersteller geschrieben hat, dass er bereit ist, 100€ zu zahlen, scheinst du wohl dein Verkaufstalent entdeckt zu haben. Nun willst auch mal rechnen, was am Ende rauskommt.
Sorry, aber so läuft das hier in diesem Forum nicht. Ich verweise ausdrücklich auf den recht.de Knigge.
Gruß
ihuehn _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Zu ihuehn:Es ist aber keine Lebensversicherung, sondern eine Fond-rentenversicherung.
Ist das egal, oder ein Unterschied?
Was sagen Sie zu der Geschichte mit den 40€? Zurückfordern oder gleich zurück buchen?
Vielen Dank und Gruß
Geesthachter
Auch die fondsgebundene Rentenversicherung gehört gesetzlich gesehen zu den Lebensversicherungen (Überbegriff).
Daher gilt die Regelung auch hierfür.
Um das Ganze noch mehr aufzudröseln:
Der Unterschied, ob man vom Antrag zurücktreten oder der Police widersprechen kann, liegt darin, ob bei Unterzeichnung des Antrags alle Verbraucherinformationen vollständig vorliegen. Dies ist allerdings selten der Fall- meist unterschreibt man nur den Antrag und bekommt anschließend lediglich eine Durchschrift davon.
In diesem Fall greift die Regelung §5a VVG: Nach Zugang der Police (im Zweifelsfall Druckdatum+3 Tage Postweg) hat man 30 Tage Zeit, der Police zu widersprechen. Hatten Sie also zum Antrag keine Bedingungen usw. vorliegen, gilt dieses größere Zeitfenster.
Die 40€ würde ich erstmal zurückgehen lassen. Mal sehen, ob die sich dann noch melden. Solche Unternehmen leben doch von der Unwissenheit ihrer Kunden. Wenn von 5 abgebuchten Honoraren 3 eingelöst bleiben, haben die doch schon nen Gewinn gemacht... _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Eben Sie "allwissender" und genau weil man meistens die Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein zugeschickt bekommt WIDERSPRICHT man auch. Und nichts anderes habe ich gesagt.
Wie sie bei FERNABSATZGESCHÄFTEN eine mit der Hand geschriebene Unterschrift im Vorwege leisten möchte ich gerne mal sehen. Das wird ja richtig interessant.
Desweiteren sind für einen 24-jährigen 100€ im Monat sehr viel Geld. Dies ist meine Meinung und es steht Ihnen nicht zu dies zu diskutieren. Es bleibt trotzdem meine Meinung egal was sie sagen.
Und ja, ich werde es rechnen und es ist ebenfalls wieder total egal was sie dazu sagen. Sie scheinen ja ein grosses Problem damit zu haben.
Ich bin nicht allwissend. Das habe ich auch nie behauptet.
"Eine Widerrufsrecht hast du immer, egal wo du unterschreibst. Das gilt übrigens auch für alle anderen schriftlichen Verträge, die du in deinem Leben noch so unterschreiben wirst."
"... genau weil man meistens die Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein zugeschickt bekommt WIDERSPRICHT man auch. Und nichts anderes habe ich gesagt."
- ohne Worte - ............................
Das Forum ist für Werbezwecke nicht zu missbrauchen. Stimmt, damit habe ich ein großes Problem. Unsachliche Beiträge haben hier nix zu suchen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
"In diesem Fall greift die Regelung §5a VVG: Nach Zugang der Police (im Zweifelsfall Druckdatum+3 Tage Postweg) hat man 30 Tage Zeit, der Police zu widersprechen."
Ohne Worte zu diesem verbleibe lieber ich.
Und auch wenn sie es nicht begreifen wollen: ich berechne es nur mehr nicht. Das ist keine Werbung.
So, also A hat jetzt soeben die Lastschriftrückgabe angefordert.
Ok, Auszeit *maverickdiehandgeb*
Zitat:
B wird sich dann wohl (so die Einschätzung von A) entweder garnicht melden, oder was A befürchtet evtl. rechtlcihe Schritte einleiten.
Ich gehe davon aus, dass man sich einmal melden wird. Wenn A dann immer noch nicht zahlt, wird das wahrscheinlich im Sande verlaufen.
Zitat:
Bin gespannt wie es weitergeht.
Ich auch. Bitte berichten.
Zitat:
Muss mich eigentlich so ein Berater über das Widerrufsrecht aufklären?? Weil das hat B ja nicht mit einer Silbe gemacht.
Die Belehrung steht im Kleingedruckten des Antrags. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Also explizit muss er A nichts darüber erzählen??
Er hat A ja nicht einmal die Durchschrift mitgegeben, sondern nur nach Verlangen von A eine Kopie der 1. und letzten Seite, aber nirgends steht etwas von Widerrufsbelehrung, ausser das ich sie auf der letzten Seite finde, diese habe ich aber nicht mitbekommen.
Dann ist doch alles in Butter- Widerspruchsrecht bis zu 30 Tage nach Erhalt der Police. Dann ist A doch in jedem Fall in der Frist. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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