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Verfasst am: 01.04.06, 19:05 Titel: Türkei -Assoziierungsabkommen mit EWG -keine Geltung für EU
Hallo,
bin gerade bei der Anfertigung einer Hausarbeit zum Thema EU und Türkei. Und zwar habe ich ein Argument, dass da lautet, dass die Beitrittsverhandlungen zwingendes Resultat aus dem Assoziierungsabkommen ist, welches beinhaltet, dass wenn die Türkei die Voraussetzungen erfüllt es zu Beitrittsverhandlungen kommt.
Konkret wurde ein politische Zusage für Beitrittsgespräche gegeben.
Nun führen einige an, dass diese Zusage keine Geltung mehr haben könnte, da dieser Vertrag mit der EWG und nicht mit der EU geschlossen wurde.
Ist es nicht so, dass die Verträge mit der EWG geschlossen wurden sind - jedoch die EU über die EG aus der EU hervorging und die damaligen Vertragspartner auch Mitglieder der EU sind.
Außerdem kann es ja nicht sein, dass ein Vertragsbestandteil (Zollunion) 1996 mit der EU verwirklicht wurde und ein anderer Bestandteil, eben die Beitrittsverhandlungen nicht mehr gelten sollen.
Dies wäre ein Widerspruch in sich!
Sehe ich dies richtig, oder ist dies auch anders zu begründen oder sind Denkfehler in meiner Argumentation?
die EU ist ein Verband ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Nach Innen (innerhalb der EU, also mit den Mitgliedsstaaten) kann die EU rechtswirksam handeln (Verordnungen, Urteile usw.).
Nach Außen (mit nicht-EU-Staaten) schließt die EG die Verträge (Art. 281 EGV - Völkerrechtsfähigkeit).
Da die Türkei zum Zeitpunkt dieses Assoziierungsabkommens ein nicht-EU-Land war, konnte nur die E(W)G somit rechtswirksam auftreten.
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