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Wie einen Brief zustellen ?

 
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Willy Wichtig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 08:01    Titel: Wie einen Brief zustellen ? Antworten mit Zitat

Ich will meiner Ex einen Brief zustellen lassen, benötige aber einen gerichtsverwertbaren Zustellnachweis.

Einschreiben mit Rückschein habe ich versucht, liegt nun auf der Post und wird nicht abgeholt. Bekomme ich also wohl in den nächsten Tagen zurück.

Was habe ich noch für Möglichkeiten ?


WW
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Einwurfeinschreiben
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Schlaukopf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 02:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sie können den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung privater Willenserklärungen beauftragen.

Den Ablauf können Sie telefonisch erfragen oder in der GVGA = Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung nachlesen.

MfG
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

du kannst eine vertrauensvolle Person als Boten beauftragen, den Brief, dessen Inhalt dieser liest, in den Briefkasten des Empfängers zu legen
_________________
Die Wahrheit ist ein scharfes Schwert
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Bine60
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 46
Wohnort: OWL

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Für einen gerichtsverwertbaren Zustellungsnachweis schließe ich mich mal Schlaukopf*s Ansicht an:

Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Ich würde ein Anschreiben an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts schreiben, wo Deine Ex ihren Wohnsitz hat, mit der Bitte, den anliegenden Brief (im Original und unterschrieben und selbstverständlich nicht verschlossen) zuzustellen. Eine Kopie dieses Briefes (mti Deiner Unterschrift) solltest Du auch noch beifügen.

Das kostet zwar ein paar Euronen, aber so hast Du absolute Sicherheit.

Viel Glück wünscht
Bine
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Hase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hat Sie keinen Ra?

Wir hatten das selbe Problem mit Einschreiben - diese Annahme verweigert sie. Die Post von Ihrem RA nimmt sie aber an!
_________________
Gruß Hase
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Willy Wichtig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 29.12.05, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sie hat das Einschreiben doch angenommen. Die Post hat lediglich den Rückschein verbummelt.

Ich hatte schon Kontakt mit dem GV aufgenommen.

Ich wollte die Angelegenheit gerne ohne RA klären. Ist aber wohl doch nicht so einfach. Selbiger ist nun auch dabei.


WW
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