Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Darf die Bank das?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Darf die Bank das?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 19:29    Titel: Darf die Bank das? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben unsere ETW verkauft und der Kaufpreis sollte heute auf unser Girokonto überwiesen werden (15.12.). Der Käufer ist bei der gleichen Bank (Sparkasse) und dem gleichen Sachbearbeiter, bei dem wir auch die Darlehen für unseren Hauskauf abgeschlossen haben.

Da wir das Geld für den Hauskauf erst am 31.12. benötigen, wollten wir unser Rest-Guthaben (nach Abzahlung der Darlehen) gleich auf ein weiteres Konto bei einer anderen Bank weiterleiten, damit es bis zum Monatsende ein paar Zinsen trägt...

Ich sitze also heute mehrere Male beim Online-Banking und warte auf den Geldeingang - es tut sich nichts. Um 16.30 Uhr rufe ich unserem gemeinsamen Sachbearbeiter an. Er erklärt mir, er habe das Geld auf einem anderen Konto der Bank "zwischen geparkt", es würde morgen auf unser Girokonto mit Wertstellung 15.12. überwiesen werden.

Ist dies rechtens? Dieses "Parken" heißt ja wohl im Klartext, dass die Bank mit unserem Geld wohl noch Tagesgeschäfte tätigt und schnell ein paar Euro verdient...

Was mich an der ganzen Sache fuchst ist, dass ich das Geld nun nicht mehr rechtzeitig zum Wochenende auf unser anderes Konto transferieren kann und uns dadurch Zinsen verloren gehen... Wer steht denn dafür gerade?

Und was ist denn mit den Darlehensverträgen? Die konnten wir ja heute auch nicht ablösen, weil das Geld nicht eingegangen ist. Dadurch entstehen uns ja auch wieder Kosten ...

Vielen Dank schon für Eure Antworten
LG, Bina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die dürfen das.
Unbarer Zahlungsverkehr darf bis zu 3 Werktage bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto dauern - das Entgegenkommen der Wertstellung zum 15.12.05 ist demnach hoch einzuschätzen.

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
EasyGuy
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Ja, die dürfen das.
Unbarer Zahlungsverkehr darf bis zu 3 Werktage bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto dauern - das Entgegenkommen der Wertstellung zum 15.12.05 ist demnach hoch einzuschätzen.

Gruss

report

Ich habe mal Gegoogelt und habe folgendes gefunden:
Der BGH hat entschieden, dass die Wertstellung grundsätzlich am Tag des Zahlungseingangs erfolgen muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.