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Wer nicht will... ???

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.05, 11:25    Titel: Wer nicht will... ??? Antworten mit Zitat

Hallo an alle Forenmitglieder,

X und Y haben sich sich nach 10 J Ehe getrennt. Die Immobilie wurde versteigert. Bruder Y hat die Immobilie gekauft. . Er wird dort demnächst eine Praxis öffnen. Y kann gegen geringf. Miete in der Einliegerwohnung bleiben.

Beim Kauf der Immobilie haben Y und X von O 150TE als Zinslosesdarlehen (von O, X und Y beim Notar unterschrieben)bekommen, wovon jetzt noch 100TE zurückzuzahlen sind.

O ist darauf hin zum Anwalt gegangen und hat sich erst mal beraten lassen. X soll 50.000TE zurückbezahlen, aber weigert die Rückzahlung mit der Begründung: das Darlehen wäre sowieso als "Erbteil" für Y bestimmt gewesen und von daher sieht X absolut nicht ein überhaupt einen Cent zu bezahlen.

O haben schon Ratenzahlung angeboten, aber X fühlt sich im Recht weigert zu bezahlen und meint obendrauf noch, dass ja jetzt Bruder Y im Besitz der Immoblie ist und jetzt wohl auch im Besitz des Geldes (vom Zinsl.darl.) weil das ohnehin im Haus steckt.. X Nettoeinkommen beträgt etwa 1800 Euro.

Bisher hat der Anwalt noch nicht viel erreicht...X weigert zu zahlen...

Hat O überhaupt eine Chance das Geld wieder zu bekommen? Kann X sich wirklich raus winden, weil Y im Haus wohnen bleibt und das Darlehen ohnehin im Haus steckt? Schliesslich hat X ja auch mit unterschrieben und ca 8 J in dem Haus gewohnt und wohl auch nutzen davon gehabt ?..

Danke im Voraus für eventl. Antworten

mfrGr Cona
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MatthiasM
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

O wird wohl in einem verwandschaftlichen Verhältnis zu Y und Bruder von Y stehen?

Aber egal.

Nehmen wir an x und y hätten einen normalen Bankkredit aufgenommen. Nach der Scheidung hätten sie das Haus an irgendwen verkauft, dann wäre der Kaufpreis zur Tilgung des Bakdarlehens benutzt worden. Sofern ein Restsaldo offen wäre, würden x und y für den offenen Betrag nach wie vor gesamtschuldnerisch haften. Die Bank könnte also von jedem den offenen Betrag fordern.

Wobei sich dann jetzt mir die Frage stellt, für was ist das Haus denn verkauft worden??? Scheinbar waren vor der Scheidung nur noch 100.000 offen. Das Haus muss bei der Versteigerung ja irgendwas gebracht haben. Dieser Kaufpreis wäre dann erstmal von den 100.00 abzuziehen und für den Rest würden x und y gesamtschuldnerisch haften. So wäre es bei einem Bankdarlehen - keine Ahnung, welche Regelungen in dem Notarvertrag geschlossen wurden.

Die Frage ist also doch, wo ist der Kaufpreis gelandet? Das Haus wird ja nicht verschenkt worden sein. Nehmen wir an der Kaufpreis wären genau die offenen 100.000 gewesen und die habe O bekommen (oder wahlweise als erneutes Darlehen an den Bruder Y gewährt), wäre damit X raus aus der Sache.

Wenn der Kaufpreis an x und y geflossen ist, dann hat O natürlich das Recht von Y und x die Darlehensschuld zu bekommen. Wenn X allerdings kein Geld bekommen hat, kann ich nachvollziehen, warum sie/er nicht zahlen will.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.05, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

MatthiasM hat folgendes geschrieben::
O wird wohl in einem verwandschaftlichen Verhältnis zu Y und Bruder von Y stehen?

Zuerst mal vielen Dank für die Antwort. Ja, es sind die Grosseltern...

Aber egal.

Nehmen wir an x und y hätten einen normalen Bankkredit aufgenommen. Nach der Scheidung hätten sie das Haus an irgendwen verkauft, dann wäre der Kaufpreis zur Tilgung des Bakdarlehens benutzt worden. Sofern ein Restsaldo offen wäre, würden x und y für den offenen Betrag nach wie vor gesamtschuldnerisch haften. Die Bank könnte also von jedem den offenen Betrag fordern.

Das Haus wurde gebaut mit einem normalen Bankkredit und Darlehen O. Eigenkapital war insofern ich informiert bin damals nicht vorhanden ausser ein paar mini Sparverträge.

Wobei sich dann jetzt mir die Frage stellt, für was ist das Haus denn verkauft worden??? Scheinbar waren vor der Scheidung nur noch 100.000 offen. Das Haus muss bei der Versteigerung ja irgendwas gebracht haben. Dieser Kaufpreis wäre dann erstmal von den 100.00 abzuziehen und für den Rest würden x und y gesamtschuldnerisch haften. So wäre es bei einem Bankdarlehen - keine Ahnung, welche Regelungen in dem Notarvertrag geschlossen wurden.

Insofern ich von O erfahren habe, hat der Bruder das Haus für 265TE (laut O) gekauft. Wovon zuerst das Darlehen (incl. Autokredit) bei der Bank getilgt wurde. Von dem was übrig war, haben die 50TE an O sofort zurückgezahlt. Jetzt steht noch 100TE offen. Laut Anwalt muss X jetzt die Hälfte davon zurückbezahlen, was er bisher immer noch weigert!!

Übrigens haben die nur 4 J in dem Haus gewohnt. Der Bauplatz wurde vor etwa 8 J gekauft.. Fehlinformation!

Die Frage ist also doch, wo ist der Kaufpreis gelandet? Das Haus wird ja nicht verschenkt worden sein. Nehmen wir an der Kaufpreis wären genau die offenen 100.000 gewesen und die habe O bekommen (oder wahlweise als erneutes Darlehen an den Bruder Y gewährt), wäre damit X raus aus der Sache.

Bruder Y hat zum Kauf des Hauses ebenfalls 150TE von O bekommen, denn er ist noch nicht lange fertig mit dem Studium und arbeitet momentan noch in einer Gemeinschaftspraxis bis er sich selbständig machen kann. Von daher, dass er das Haus gekauft und Y angeboten hat in der Einliegerwohnung zu bleiben...Ich nehme fast an, dass die Eltern Y es so gewollt haben und auch dazugesteuert , damit das Haus nicht an Fremden verkauft wird.

Leider weiss ich nicht wo der Kaufpreis gelandet ist.. Da bin ich nicht informiert. Ich kann nur sagen was O (die Patentante meiner Freundin) mir erzählt...O stand übrigens neben mir als ich im Forum nachgefragt habe...

Wenn der Kaufpreis an x und y geflossen ist, dann hat O natürlich das Recht von Y und x die Darlehensschuld zu bekommen. Wenn X allerdings kein Geld bekommen hat, kann ich nachvollziehen, warum sie/er nicht zahlen will.


Beiden haben in diesem Fall kein Geld bekommen.X Autokredit( M Klasse mit Stern) wurde auch getilgt. Bei dem Kredit hat Y übrigens nicht unterschrieben. Also hat X ja doch etwas Gewinn gehabt nehme ich mal an...

Nochmals vielen Dank für die Auskunft. Es ist schon etwas schwierig für anderen nach zu fragen gell...

mfrGr Cona
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MatthiasM
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ehrlich gesagt ist der Fall etwas schwierig nachzuvollziehen.

Der Kaufpreis für das Haus, den "Bruder von Y" gemäß der Versteigerung zahlen muss, ist ja an irgendwen geflossen. Und sei es, indem O wieder ein erneutes Darlehen an "Bruder von Y" gewährt hat. Damit hat O ja einen neuen Gläubiger, nämlich "Bruder von Y" oder wahlweise das Geld bekommen.

Sofern mehr als die offenen 100.000 geflossen sind, und O seine 100.000 bekommen hat und der Rest/Gewinn komplett von X für das Auto genutzt worden wäre, dann hätte Y eventuell noch einen Anspruch an X (das sollte dann der Scheidungsanwalt klären).

O allerdings kann aus meiner Sicht keine 50.000 Euro von X verlangen, es sei denn er hat irgendwelche Klauseln in dem Notarvertrag, dass er zwar keine Zinsen bekommt, aber im Fall des Hausverkaufes alle Gewinne bekommt oder ähnliches.

Eventuell könnte man sich auch noch vorstellen, dass Y auch noch andere Schulden bei O hat und zur begleichung selbiger mit O ausgehandelt hat, dass dieser den Anspruch von Y an X auf den Ausgleich des von X kassierten Gewinns übertragen bekommt.

Aber das alles kann man jetzt hier nur spekulieren.

Schließlich haben vermutlich während des Zusammenlebens X und Y gemeinsam das Darlehen getilgt an O. Wenn da nun ein Gewinn entstanden ist, den z.B. sich x und y teilen, ist das vielleicht zwar ärgerlich aus moralischer sicht, weil z.B. Y die Tochter, die mit ihrem Mann X vom Vater o ein zinsloses Darlehen bekommen hat, was sie zusammen einige Jahre getilgt haben, der Mann sich dann trennt und aus dem Hausverkauf noch einen Gewinn macht, aber nun mal nicht verboten.

Eine Bank würde auch keinen Anspruch mehr an die Kreditnehmer haben, wenn sie irgendwann ihr Haus mit Gewinn verkaufen und das Darlehen komplett tilgen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

MatthiasM hat folgendes geschrieben::
Naja, ehrlich gesagt ist der Fall etwas schwierig nachzuvollziehen.

Der Kaufpreis für das Haus, den "Bruder von Y" gemäß der Versteigerung zahlen muss, ist ja an irgendwen geflossen. Und sei es, indem O wieder ein erneutes Darlehen an "Bruder von Y" gewährt hat. Damit hat O ja einen neuen Gläubiger, nämlich "Bruder von Y" oder wahlweise das Geld bekommen

Der Bruder hat selbst jetzt sein (Erb)Teil von O bekommen um das Haus kaufen zu können. Dies hat nichts mit dem Geld der Schwester zu tun.

Sofern mehr als die offenen 100.000 geflossen sind, und O seine 100.000 bekommen hat und der Rest/Gewinn komplett von X für das Auto genutzt worden wäre, dann hätte Y eventuell noch einen Anspruch an X (das sollte dann der Scheidungsanwalt klären).

O allerdings kann aus meiner Sicht keine 50.000 Euro von X verlangen, es sei denn er hat irgendwelche Klauseln in dem Notarvertrag, dass er zwar keine Zinsen bekommt, aber im Fall des Hausverkaufes alle Gewinne bekommt oder ähnliches.

Eventuell könnte man sich auch noch vorstellen, dass Y auch noch andere Schulden bei O hat und zur begleichung selbiger mit O ausgehandelt hat, dass dieser den Anspruch von Y an X auf den Ausgleich des von X kassierten Gewinns übertragen bekommt.

Aber das alles kann man jetzt hier nur spekulieren.

Schließlich haben vermutlich während des Zusammenlebens X und Y gemeinsam das Darlehen getilgt an O. Wenn da nun ein Gewinn entstanden ist, den z.B. sich x und y teilen, ist das vielleicht zwar ärgerlich aus moralischer sicht, weil z.B. Y die Tochter, die mit ihrem Mann X vom Vater o ein zinsloses Darlehen bekommen hat, was sie zusammen einige Jahre getilgt haben, der Mann sich dann trennt und aus dem Hausverkauf noch einen Gewinn macht, aber nun mal nicht verboten.

Eine Bank würde auch keinen Anspruch mehr an die Kreditnehmer haben, wenn sie irgendwann ihr Haus mit Gewinn verkaufen und das Darlehen komplett tilgen.


Nochmals Danke, ich habe gar nicht mehr erwartet das jemand überhaupt antwortet, denn es hört sich alles tatsächlich etwas schwierig an.

Von dem Erlös des Hauses wurde der Bankkredit incl Autokredit vollständig zurückgezahlt. Von dem was übrig war haben O 50TE bekommen.

Von O's Darlehen wurde nichts getilgt. Beim Notar wurde vereinbart, dass das Darlehen nur im Falle einer Scheidung, Verkauf oder Zwangsversteigerung zurückbezahlt werden sollte. Beiden haften Gesamtschuldnerisch..Davon sind noch 100TE offen..., die X laut Anwalt nun zur Hälfte zahlen sollten, denn Y steht jetzt auch vor dem nichts...Es existiert weder ein Ehevertrag noch zb ein Vorkaufsrecht zugunste Y..Ganz normal Gütergemeinschaft...

Der Bruder hat nun von O auch 150TE quasi als Erbteil im voraus oder so bekommen und hat damit das Haus gekauft oder kaufen lassen??, wenn ich mich nicht verhört habe.Der Bruder ist übrigens ledig...

Ich verstehe schon wie Du es meinst. Meine T ist vor kurzem ins Eigenheim gezogen. Im Falle einer Scheidung behält sie das Haus incl Schulden.. Der Ehemann bekommt was er rein gesteckt hat ausbezahlt...also Zug um Zug...Ist das Haus nun abbezahlt und würden sie es verkaufen wollen, steht der Ehemann nach Abzug Anfangsvermögen T die Hälfte zu... Leider wurde das bei X und Y versäumt..

Nochmals vielen Dank
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MatthiasM
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das klingt doch anders. Der zusätzliche Bankkredit wurde bislang ja nicht erwähnt, ich war also von Verbindlichkeiten von insgesamt 150.000 gegenüber von O ausgegangen, wovon bislang in den Jahren schon 50.000 zurückgezahlt wurden.

Bis zur Scheidung hatten dann x und y gegenüber o eine schuld über 150.000 euro, die prinzipiell eine vorauszahlung des Erbteils von y entsprachen.

Wenn X also den Vertrag unterschrieben hat, dass er im Falle einer Trennung geamtschuldnerisch haftet mit y gegenüber o, dann sollte das auch so seine Richtigkeit haben. Kenne mich aber auch zuwenig mit Scheidungsrecht aus, inwieweit solche Verträge eventuell widrig sein können. Da sollte man sicherlich den Notarvertrag prüfen lassen - vor allem im Hinblick darauf, wie die 150.000, seinerzeit bezeichnet wurden, z.B. Schenkung an X und Y gemeinsam usw.

Prinzipiell sehe ich es aber auch so, dass x und y dann o nach wie vor 100.000 euro schulden und x sich somit nicht einfach einer zahlung verweigern kann.

Zitat:
Ich verstehe schon wie Du es meinst. Meine T ist vor kurzem ins Eigenheim gezogen. Im Falle einer Scheidung behält sie das Haus incl Schulden.. Der Ehemann bekommt was er rein gesteckt hat ausbezahlt...also Zug um Zug...Ist das Haus nun abbezahlt und würden sie es verkaufen wollen, steht der Ehemann nach Abzug Anfangsvermögen T die Hälfte zu... Leider wurde das bei X und Y versäumt..


Eine durchaus glückliche Regelung für den Ehemann, wie ich finde. Augenscheinlich komme ich wohl leider zu spät, um mein Interesse an T zu bekunden... Lachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.12.05, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

MatthiasM hat folgendes geschrieben::
Okay, das klingt doch anders. Der zusätzliche Bankkredit wurde bislang ja nicht erwähnt, ich war also von Verbindlichkeiten von insgesamt 150.000 gegenüber von O ausgegangen, wovon bislang in den Jahren schon 50.000 zurückgezahlt wurden.

Bis zur Scheidung hatten dann x und y gegenüber o eine schuld über 150.000 euro, die prinzipiell eine vorauszahlung des Erbteils von y entsprachen.

Ja, das stimmt!!

Wenn X also den Vertrag unterschrieben hat, dass er im Falle einer Trennung geamtschuldnerisch haftet mit y gegenüber o, dann sollte das auch so seine Richtigkeit haben. Kenne mich aber auch zuwenig mit Scheidungsrecht aus, inwieweit solche Verträge eventuell widrig sein können. Da sollte man sicherlich den Notarvertrag prüfen lassen - vor allem im Hinblick darauf, wie die 150.000, seinerzeit bezeichnet wurden, z.B. Schenkung an X und Y gemeinsam usw.

Es wurde als Zinslosesdarlehen bezeichnet. Das ist wie ich vom Notar vernommen habe die beste Regelung um Vermögen zu schützen...

Prinzipiell sehe ich es aber auch so, dass x und y dann o nach wie vor 100.000 euro schulden und x sich somit nicht einfach einer zahlung verweigern kann.

Das hat O's Anwalt auch gesagt, nur haben die alte Menschen natürlich auch angst das Geld nicht mehr zurück zu bekommen. Erstens weil die Enkelin ja jetzt auch nichts mehr hat und zweitens kostet der Anwalt eine menge Geld . Von einer privaten Rechtschutzversicherung hatten die wohl auch noch nichts gehört.....Also habe ich mal hier im Forum nachgefragt...

Zitat:
Ich verstehe schon wie Du es meinst. Meine T ist vor kurzem ins Eigenheim gezogen. Im Falle einer Scheidung behält sie das Haus incl Schulden.. Der Ehemann bekommt was er rein gesteckt hat ausbezahlt...also Zug um Zug...Ist das Haus nun abbezahlt und würden sie es verkaufen wollen, steht der Ehemann nach Abzug Anfangsvermögen T die Hälfte zu... Leider wurde das bei X und Y versäumt..


Eine durchaus glückliche Regelung für den Ehemann, wie ich finde. Augenscheinlich komme ich wohl leider zu spät, um mein Interesse an T zu bekunden... Lachen

Es ist Dir ja wirklich etwas entgangen... Bildhübsch und hoch intelligent... Sehr glücklich

Die Regelung ist nicht mehr als fair, denn schliesslich hat T's Ehemann eine Menge Zeit und Energie reingesteckt... abzahlen müssen T und Ehemann es ja auch...

Ganz ehrlich, wir haben zuerst gar nichts gemacht und es der T überlassen wie sie es mit dem Ehemann regelt. Der Notar hat folgendes Empfohlen. Ehevertrag -Zugewinngemeinschaft -T Vor oder Ankaufsrecht . Das Anfangsvermögen = Zinslosesdarlehen, was nur zurückgezahlt (an mich) werden muss wenn meine T vor dem Ehemann versterben sollte. Wenn Kids (Nachkommen) geboren werden gehört es dann eben die Kids..Ein Sparvertrag, der schon fast 10 J läuft, 2 Küchen und Schlafzimmer wurden auch beim Notar als Eigentum T geschrieben... Was nach dem Notarbesuch angefallen ist haben wir unter uns geregelt. Material und Handwerkerrechnungen aufgehoben... Die Buchführung auf CD gebrennt..

Jetzt die Häckchen: wenn der Ehemann Schulden machen sollte, die Raten nicht tilgen, zb das Haus im Alleingang verkaufen würde oder vermieten, muss er unvorzüglich seine Hälfte an T abtreten...aber gut, der Ss ist ja nicht der Typ der schulden macht und will nicht mal, dass die Einliegerwohnung (ist Einzugsfertig) vermietet wird... Lachen

Vielen Dank, dass Du geantwortet hast und ich werde meine Freundin nachher anrufen und sagen, dass die Patentante weiter kämpfen soll. Wir verstehen die Sorge der Patentante sehr gut, denn es kommt häufig vor, dass nur der Anwalt etwas daran verdient.... Ich denke da an meine Freundins Schwiegertochter. Als sie sich vom 1st Ehemann scheiden liess, hat er sie 15.TDM angeboten, der Anwalt riet ihr ab zu lehnen, denn ihr würde mindestens 30TDM zustehen... bekommen hat sie nur die Hälfte der Möbel... keinen Cent (damals Pfennig) gesehen....

Gruss Cona

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