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PKH und neues Auto ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 20:47    Titel: PKH und neues Auto ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Wie sieht es eigentlich aus wenn jemand PKH bekommt und ein 1/2 Jahr später ein neues größeres Auto kauft. Kann es sein die PKH muß zurück bezahlt werden ?
Auto hat ca. 10.000 € gekostet.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Blick ins Gesetz verrät:
Zitat:
§ 124 ZPO
Aufhebung der Bewilligung
Das Gericht kann die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe aufheben, wenn

1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;
2. die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht oder eine Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 nicht abgegeben hat;
3. die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozeßkostenhilfe nicht vorgelegen haben; in diesem Fall ist die Aufhebung ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind;
4. die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist.



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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ 13:

Wollte heute morgen mit § 124 Nr. 3 ZPO auch schnell schießen, habe dann aber Zweifel bekommen und keinen Kommentar zur Hand gehabt:

Abs. 3 sagt: "...nicht vorgelegen haben;"

Bedeutet das, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von PKH zum Bewilligungszeitpunkt nicht vorgelegen haben, oder bezieht sich dies auf die im zweiten HS genannten vier Jahre, in denen die wirtschaftlichen Verhältnisse noch einmal überprüft werden?

Ich denke eher letzteres, finde den Gesetzestext aber nicht eindeutig (wie gesagt, gerade kein Kommentar zur Hand).
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe den Einwand und kann natürlich aus der Ferne auch nicht beurteilen, welcher Zeitraum zwischen der PKH-Bewilligung und der Anschaffung liegt. Aber das sollte zu ermitteln sein. Ich gehe nicht davon aus, dass überspitzt gesagt Montag Mittel bezogen wurden und Dienstag wurde das Auto erworben. Ich würde mir das detailliert nachweisen lassen...
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen,

glaube, ich habe mich nicht genau ausgedrückt. Mir ging es darum, ob das Wort "haben" ausgelegt werden kann/muß oder ob sich "haben" ausschließlich auf den Bewilligungszeitpunkt bezieht mit der Folge, daß nachträglicher Vermögenserwerb nicht zur Aufhebung der Bewilligung führen kann.

Habe Herrn Zöller zurate gezogen:

§ 124 Rn. 15:
Zitat:
Bei der Prüfung, ob die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für PKH vorgelegen haben, darf nur die Zeit vor Bewilligung berücksichtigt werden.


Aber, ein wenig im Gesetz vorblättern schadet natürlich auch nicht Winken:

§ 120 Rn. 14a:
Zitat:
Verbessern sich die Vermögensverhältnisse einer Partei, der PKH bewilligt worden war, nach der Bewilligung wesentlich, so kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen zu Ungunsten der Partei ändern


Ob allerdings die Anschaffung eines Autos die Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert, wage ich zu bezweifeln (jedenfalls wohl dann nicht, wenn es "nur" 10.000,- € gekostet hat).

Also: Abwarten und Glühwein trinken. Smilie
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ob allerdings die Anschaffung eines Autos die Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert, wage ich zu bezweifeln (jedenfalls wohl dann nicht, wenn es "nur" 10.000,- € gekostet hat).


Die 10.000 müssen ja auch irgendwo hergekommen sein. Kann es überhaupt PKH geben, wenn jemand einen fünfstelligen Betrag "auf der hohen Kante" hat?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die 10.000 müssen ja auch irgendwo hergekommen sein. Kann es überhaupt PKH geben, wenn jemand einen fünfstelligen Betrag "auf der hohen Kante" hat?


Eher nicht, und das ist auch gut so. Winken

Allerdings kann in einem halben Jahr eine ganze Menge passieren... Ob das Geld "auf der hohen Kante" lag bei Bewilligung, und damit § 124 ZPO einschlägig wäre , ergibt sich aus dem Ausgangsthread nicht.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die 10.000 müssen ja auch irgendwo hergekommen sein. Kann es überhaupt PKH geben, wenn jemand einen fünfstelligen Betrag "auf der hohen Kante" hat?


Eher nicht, und das ist auch gut so. Winken


Das WÄRE gut so. Leider gibt es aber auch extreme Ausreißer-Fälle, z.B. mit der Begründung, dass die PKH-Partei aufgrund der bisherigen Lebensweise einen außergewöhnlich hohen Lebensstandard gewohnt war und daher im Rahmen des jetzt anstehenden Scheidungsverfahrens ein außergewöhnlicher Maßstab anzulegen ist bei der Ermittlung, ob PKH bewilligt werden kann. Man hatte in diesem Fall (schon aus der DM-Zeit) trotz vorhandener Wertsachen von damals mehreren 10.000 DM PKH bewilligt... Mit den Augen rollen
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Geschockt

Nun ja, man lernt nie aus...



off topic:
Schöner Signaturspruch, den habe ich früher immer in anderer Leute Poesiealbum geschrieben. Smilie
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Geschockt Geschockt

Nun ja, man lernt nie aus...



off topic:
Schöner Signaturspruch, den habe ich früher immer in anderer Leute Poesiealbum geschrieben. Smilie


Nach dieser PKH-Entscheidung war mir das mit dem "Nie-Auslernen" auch wieder mal schlagartig klar! Geschockt

OT: Thanks! Der Spruch begleitet mich schon eine Ewigkeit. In 3 Sätzen ist eine Menge gesagt...

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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ob allerdings die Anschaffung eines Autos die Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert, wage ich zu bezweifeln (jedenfalls wohl dann nicht, wenn es "nur" 10.000,- € gekostet hat).


Die 10.000 müssen ja auch irgendwo hergekommen sein. Kann es überhaupt PKH geben, wenn jemand einen fünfstelligen Betrag "auf der hohen Kante" hat?


Richtig, vor einem 1/2 Jahr war noch Minus auf dem Konto laut PKH-Antrag und keine Werte vorhanden. Klar können die 10.000 auch finanziert werden, jedoch ist dann unverständlich warum keine Beträge auf Rückzahlung der PKH erhoben werden.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
jedoch ist dann unverständlich warum keine Beträge auf Rückzahlung der PKH erhoben werden.


Nein, für unverständlich halte ich das nicht. Derjenige, dem PKH bewilligt wurde, ist erst verpflichtet, die Veränderung seiner Vermögensverhältnisse dem Gericht mitzuteilen, wenn er innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens aufgefordert wird, erneut seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen.
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