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Reiserücktritt (?) wegen Zerwürfnis - Muß Frau zahlen?

 
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marietheres
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 23:22    Titel: Reiserücktritt (?) wegen Zerwürfnis - Muß Frau zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

möglicherweise bin ich im Reiserecht falsch, würdet Ihr mich dann freundlicherweise bitte an das "zuständige" Forum weiterleiten?

Mein "Fall":

Mann lädt Frau im Oktober per SMS zu einer Flugreise ein.
Beide gehen gemeinsam ein paar Tage danach ins Reisebüro.
Mann bucht Reise und bezahlt mit Kreditkarte (Reiseversicherung inkl.).

Dann beginnt Mann, Frau zu drangsalieren. Er droht ihr (wieder per SMS) damit, sie wieder auszuladen, falls sie sich nicht "wohl verhalte" (nicht lachen, sowas gibts immer noch); dann teilt er ihr per SMS mit, er habe ihren Platz storniert, sie brauche sich keine Sorgen zu machen, dann hat er doch nicht storniert, dann doch wieder usw.
6 Wochen nach der Buchung kam es dann zum endgültigen Zerwürfnis.

Frau erklärte Mann, unter diesen Voraussetzungen sehe sie sich außerstande, 3 Wochen lang mit ihm auf engstem Raum zu verbringen; Mann fährt nun Ende Dezember alleine.

Meine Fragen:
1. Hat Mann Ansprüche an Frau?
2. Hat Reisebüro Ansprüche an Frau?
3. Muß Frau etwas veranlassen?

Ist mir echt peinlich, darum seht bitte von Kommentaren zur "Beziehungskiste" ab.

Besten Dank für Eure Hilfe.

marietheres


Zuletzt bearbeitet von marietheres am 19.02.06, 19:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi stefica,

zu 2 - definitiv keine Ansprüche, da Vertragspartner (=Reiseanmelder) des Reisebüros der Mann war.
Der Mann haftet für alle angemeldeten Reiseteilnehmer

zu 1 sehe ich auch keine Grundlage, schliesslich war Frau ja eingeladen

zu 3 nö - nur froh sein, dass Mann jetzt drei Wochen weg ist Lachen

Gruß

report
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marietheres
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.
Da ist mir aber echt ein Stein vom Herzen gefallen!

Nur vorsichtshalber und noch mal zu meiner Beruhigung:

zu 1) sicher?
Hätte Frau nicht angenommen/zugestimmt, hätte Mann ja nicht die Aufwendungen gehabt.
Von daher hätte ich schon gedacht ... Na ja, hätte Mann nicht - hätte Frau ja auch nicht.

Nochmals herzlichen Dank.

Gruß
marietheres


Zuletzt bearbeitet von marietheres am 19.02.06, 19:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nce
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

stefica hat folgendes geschrieben::
zu 1) sicher?


Nein, überhaupt nicht sicher! Jede Antwort, die Du in einem Internetforum bekommst, ist eine Einschätzung aus weiter Ferne. Hier hat niemand die Buchungsunterlagen gesehen, die Kommunikation zwischen besagtem Mann und besagter Frau mitbekommen etc. - deshalb kann man solche Aussagen auch nicht treffen.

@report: Bitte definitiv mehr Zurückhaltung mit definitiven Aussagen - sie sind in den meisten Fällen unkorrekt oder unvollständig, außerdem rechtlich fragwürdig (Stichwort: Rechtsberatung, siehe unsere Juriquette).

Nicht, dass hier vorschnell Steine von Herzen fallen ... die können einem unter Umständen auf dem Fuß landen.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

also ich kenne einen Fall aus der Praxis, der wahrscheinlich genauso abgelaufen ist. Und da hat die Frau aber absolut nichts zu befürchten gehabt, weil doch der Mann unterschrieben und gebucht und bezahlt hat und die beide auch nicht verheiratet gewesen waren.

Gruß
Peter
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marietheres
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi report,
tut mir echt leid, daß Du meinetwegen nen Rüffel bekommen hast. Sorry, habe vermutlich nicht neutral genug formuliert, obwohl ich vorher die Juri-dingsda gelesen hatte.

War eigentlich ein ganz anderer Ausgangspunkt, der dann aber bis zur Reise (hat allerdings nen realen Hintergrund) hochdiskutiert wurde.

Es ging um " eingeladen, zugesagt, gezankt und nicht gekommen bzw. kurzfristig abgesagt ".

Bei der " Party " war man sich noch einig, daß die zuviel gekauften Würstchen und das evtl. weggeschüttete Bier dem Gastgeber nicht ersetzt werden müssen,

Beim " Konzert " schieden sich dann hinsichtlich der gekauften Karte die Geister,

na ja, und dann kam die " Reise ", für die die Aufwendungen natürlich weit höher waren.
Hier entzündete sich dann die Diskussion.
Gleicher Sachverhalt - gleiche Entscheidung oder
Entscheidung abhängig von der "Schadenshöhe"?

Ich denke auch, daß das Reisebüro keine Ansprüche hat, aber wie sieht das mit dem
" Einlader/Auslader/Alleinreiser " aus? - Natürlich vorausgesetzt, es hat sich alles wie geschildert zugetragen.

Gruß marietheres


Zuletzt bearbeitet von marietheres am 19.02.06, 19:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Hintergrund: Wenn mehrere Leute zusammen eine Reise buchen, unterschreibt üblicherweise eine Person das Buchungsformular und erklärt sich dabei einverstanden, dem Reisebüro/Reiseveranstalter gegenüber auch für die vertraglichen Pflichten der mitangemeldeten Personen einzustehen - sprich: Der Reiseanbieter muss nicht jedem einzeln hinterherlaufen, sondern kann den Reisepreis von einer Person einfordern.

Üblicherweise - wie es in diesem Fall ist, kann man nur anhand der Unterlagen beurteilen.

Damit ist aber nicht zwingend ausgeschlossen, dass der Reiseanbieter sich auch einzeln an die angemeldeten Reisenden wenden kann. Es können also durchaus einklagbare Ansprüche des Reisebüros an "Frau" bestehen.

Was für Ansprüche zwischen den "Mitreisenden" und dem "Buchenden" bestehen, kann unter Umständen schwierig zu beantworten sein, etwa, ob eine "Einladung" glaubhaft gemacht werden kann.
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marietheres
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 15:16    Titel: Reiserücktritt (?) wg Zerwürfnis - Muß Frau zahlen? Antworten mit Zitat

Vielen Dank.

In diesem Zusammenhang drängt sich natürlich die ( letzte ) Frage auf, ob gespeicherte SMS zur Glaubhaftmachung zugelassen sind.
Haben evtl. andere Mitglieder schon Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Habe irgendwo mal gelesen, falls gesendet von Handy zu Handy - ja
(weil man da wohl allenfalls den Namen, nicht jedoch die gesendete / empfangene Telefonnr. verändern kann),

von PC zu Handy - nein
(da soll der Profi wohl mehr manipulieren können)
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Stefica,

ich schliesse mich dem Posting von mosaik an, würde also an Stelle der Frau zunächst einmal abwarten. Die SMS können im Falle einer Geltendmachung des anteiligen Reisepreises durch den Mann im Rahmen eines Zivilstreites hilfreich sein, daher sollte die Frau sie nicht löschen.

Zitat:
Zum Hintergrund: Wenn mehrere Leute zusammen eine Reise buchen, unterschreibt üblicherweise eine Person das Buchungsformular und erklärt sich dabei einverstanden, dem Reisebüro/Reiseveranstalter gegenüber auch für die vertraglichen Pflichten der mitangemeldeten Personen einzustehen - sprich: Der Reiseanbieter muss nicht jedem einzeln hinterherlaufen, sondern kann den Reisepreis von einer Person einfordern.


Dies ist richtig. Die Reiseanmeldung wird i.d.R. vom Reiseanmelder bei Abschhluß im Büro unterschrieben.

Zitat:
Damit ist aber nicht zwingend ausgeschlossen, dass der Reiseanbieter sich auch einzeln an die angemeldeten Reisenden wenden kann. Es können also durchaus einklagbare Ansprüche des Reisebüros an "Frau" bestehen.


Und genau das scheint hier nicht vorzuliegen, oder hat "Frau" eine Stornorechnung oder eine Rechnung über Umbuchungsgebühren Doppelzimmer ==> Einzelzimmer bekommen ?
Im übrigen ist das Reisebüro in den meisten Fällen nur Mittler, nicht Veranstalter und hätte in Falle eines Vermittlungsgeschäftes keine einklagbaren Ansprüche.

Rüffel sind nichts schlimmes, wenn Sie denn berechtigt sind Winken
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marietheres
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich danke noch mal für alle Beiträge. Das Problem war letztlich dann doch keines.
Einen schönen Sonntag wünscht

marietheres


Zuletzt bearbeitet von marietheres am 19.02.06, 19:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefica,

prima, danke für's Feedback Lachen

Gruss

report
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