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weiss zwar nicht, ob ich mit meiner Frage hier beim Reiserecht richtig bin, versuche es aber trotzdem einmal:
Muss in einem Reisepass zwingend notwendig die Angabe des aktuellen Wohnortes angegeben sein?
Wenn ja und der ist nicht ordnungsgemäß angegeben, was hätte das für Konsequenzen, nicht nur im Reiseverkehr, sondern z.B. auch dann, wenn der Reisepassinhaber sich mit dem Pass z.B. vor einem Notar ausweist?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 19.12.05, 15:02 Titel:
Ich bin nicht sicher, was Sie unter einem Reisepass verstehen ? In diesen roten europäischen Reisepässen, wie sie u.a. deutschen Bundesbürgern zur Verfügung stehen, ist ein Adressfeld gar nicht vorgesehen.... in so einem Fall reicht es aber meist, den Reisepass und die Meldebestätigung vorzulegen.
Eine Adressangabe gibt es lediglich im Personalausweis. Und die sollte schon aktuell sein, anderenfalls handelt es sich m.E. um eine OWI, die mit Bussgeld belegt werden kann.....
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Guten Morgen,
ja, ich meine diesen roten Reisepass. Ein Adressfeld gibt es nicht, stimmt schon, aber ein Feld, in dem der Wohnort angegeben ist. Auf dieses Feld beziehe ich mich. MUSS zwingend der tatsächliche Wohnort angegeben sein?
*Im aktuellen Fall: Jemand - deutscher Staatsbürger - hat einen solchen Reisepass, ausgestellt durch eine deutsche Stadt, Wohnort X ist eingetragen, dann geändert in Wohnort Y. Dieser Jemand wohnt aber schon seit mehreren Jahren im Ausland und weist sich u.a. bei einem Notar mit diesem Reisepass aus*
Liebe Grüße und danke für Antworten.
Bine _________________ Meine Antworten sind keine Rechtsberatung - nur Wiedergabe von Erfahrungen
Hm, dieser in England lebende Jemand hat sich mit seinem deutschen Reisepass vor einen englischen Notar ausgewiesen - um einen Kaufvertrag zu genehmigen, der in seinem Namen von einem Dritten abgeschlossen wurde. Eine Anschrift wurde nicht angegeben. Ist diese Art des Ausweisens dann tatsächlich legitim?
Danke für Antworten. _________________ Meine Antworten sind keine Rechtsberatung - nur Wiedergabe von Erfahrungen
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