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Verfasst am: 16.12.05, 17:26 Titel: Flugverspätung nach Kenia
Folgender Sachverhalt:
Abflug Plan: 18.40 Uhr
Videotext Check 13.00 Uhr: keine Verspätung ersichtlich
Beim Einchecken 15.00 Uhr: Hinweis auf Verspätung auf 20.30 Uhr
Anzeigetafel 19.00 Uhr: weitere Verspätung auf 21.40 Uhr
Am Gate kurz vorm Boarding dann erst 21.30 Uhr der Hinweis, daß der Pilot nicht da ist.
Flugzeug da (kam aus Mombasa verspätet an: keine höhere Gewalt wie Unwetter etc.), aber Pilot nicht da. Angeblich steckte der Pilot im Stau auf der A3 wegen Unfall und konnte wegen Funkloch telefonisch nicht errreicht werden.
Gegen 22.30 Uhr der Hinweis, daß der Pilot jetzt erreicht werden konnte und er gegen 23 Uhr da ist. Kurz vor Mitternacht überstürztes Boarding. Pilot war 00.30 Uhr im Flieger.
Abflug Ist: 01.10 Nachts
Mit warmen Getränken wurden wir erst um 22 Uhr, mit Decken gegen 23.30 Uhr versorgt (sehr kalt am Gate). Kalte Getränke gab es ab 19.30 Uhr. Snacks ab 20 Uhr.
Durch die Verspätung kamen wir nicht um 05.10 Mombasa an, sondern erst gegen 11.30 Uhr. Im Hotel waren wir erst gegen 15.00 Uhr, so daß ein
kompletter "Urlaubsstrandtag" ausfiel + Frühstück und Mittagessen.
Wie kann es sein, daß bei Planabflug um 18.40 der Pilot um Mitternacht noch immer nicht da ist?? Konnte dieser nicht den Standstreifen benutzen?
Einen Ersatzpiloten gab es anscheinend nicht (wurde gefragt).
Der Reiseveranstalter hat uns vor Ort 25 Euro pro Person als Entschädigung angeboten.
Dies haben wir unter Vorbehalt der Prüfung der Rechtslage erstmal abgelehnt.
Meiner Meinung nach ist hier einiges schief gelaufen. Die 25 Euro halte ich nicht für angemessen.
Wie sehen Sie das?
vielen Dank für diesen konstruktiven Beitrag.
In meinem Job könnte ich mir das nicht erlauben. Wir liefern jeden Tag um die halbe Welt. Wenn da etwas nicht klappt, haben wir schnell eine Schadensersatzklage wegen Bandstillstand am "Hals".
Natürlich kann einmal ein Flieger nicht gehen. Recherchen ergaben jedoch, daß es sich bei dieser Flugstrecke und diesem Reiseveranstalter/Fluggesellschaft häuft.
Weitere Erklärungen spare ich mir ebenfalls.
Gruß
Kinkan
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 21.12.05, 23:10 Titel:
Es handelt sich wahrscheinlich um eine Nicht-EU-Fluggesellschaft, die zu einem schweizer Veranstalter gehört. Falls dem so ist, ist eine Entschädigung gem. Fluggastrecht ausgeschlossen.
Letztendlich 5 Stunden Verspätung auf einem Langstreckenflug ist alles andere als angenehm, aber noch im Rahmen der Toleranz - haben Sie den Veranstalter schon einmal kontaktiert ?
Andererseits: Die Fluggesellschaft war zumindest so ehrlich zuzugeben, dass der Pilot nicht da war. Hätten Sie evtl. anders reagiert, wenn man einen technischen Defekt mit länger dauernder Reparatur zum Wohle der Crew & Passagiere als Grund genannt hätte ?
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