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Flugannullierung wegen angeblich schlechtem Wetter

 
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clint_eastwood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 22:42    Titel: Flugannullierung wegen angeblich schlechtem Wetter Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt stellt sich auf dem Flug London - Düsseldorf mit einer großen Linienfluggesellschaft:

Der geplante Abflug (15.00 Uhr) wird wegen schlechtem Wetter annulliert, und die Fluggäste werden auf den Folgeflug (Plan: 16.00 Uhr) umgebucht. Die Begründung halte ich für unglaubwürdig, da sowohl in Düsseldorf als auch in London keine Wolke am Himmel war. Meines Erachtens wollte man den nicht ausgebuchten 15.00 Uhr-Flug einsparen. Für diese Theorie spricht auch, dass der Flug davor (13.45 Uhr) fast pünktlich war. Außerdem gab es bei anderen Flügen keine großen Verspätungen.

Der 16.00 Uhr-Flug hatte dann zwei Stunden Verspätung, so dass die Ankunft in Düsseldorf drei Stunden verspätet erfolgte.

Ich forderte mit Hinweis auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004 eine Entschädigung von 250 Euro, was von der Airline mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um höhere Gewalt (schlechtes Wetter) handele. In diesem Falle gestattet diese Verordnung den Airlines, Entschädigungen abzulehnen.

Ich halte die Begründung mit dem schlechten Wetter für ein vorgeschobenes Argument. Wer steht hier in der Beweispflicht? Was sollte ich tun, wenn ich mich mit dieser Ausrede nicht zufriedengeben möchte?

Vielen Dank!
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Mr. Eastwood,

in der Beweispflicht steht grundsätzlich der, der etwas haben möchte.

Melden können Sie dies an das LBA (http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/passinfo/Fluggastrechte.htm), die leiten Ihre Beschwerde dann weiter.

Gruss

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clint_eastwood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Tipp. Mit dem Formular dort kann man ja vielleicht noch etwas bewirken.

Clint.
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Halten Sie uns auf dem Laufenden - ist immer interessant, das Ergebnis (so denn eins kommt) zu erfahren.

Viel Glück

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lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Herr Eastwood ! (...das wollte ich ja immer schon mal schreiben Cool )

....ich vermute mal, dass es sich bei der Streichung tatsächlich um eine "Sparmassnahme" handelte.... möchte aber noch zu bedenken geben, dass es unerheblich sein kann, ob für Ihren Flug LON DUS das Wetter in LON und DUS gut war. Flugzeuge im Linienflugbetrieb fliegen nicht den ganzen Tag zwischen LON und DUS hin und her, sondern sogenannte "Legs", die zum Beispiel so aussehen könnten New York - London - Düsseldorf oder Hamburg - Frankfurt- Paris- Brüssel, ganz nach Yield, Crew und Geräte Planung..... es ist also möglich, dass das Wetter am zuführenden Leg schlecht war. Da Ihnen dieses leg nicht bekannt war/ ist, könnte ganz rein und theoretisch am schlecht Wetter Delay etwas dran gewesen sein....

Liebe Grüsse !

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat aber keinen Einfluss auf das Fluggastrecht.
Dem Passagier kann es wurscht sein, wo das Flugzeug herkommt - maßgeblich ist das Wetter auf der Strecke zwischen dem Abflugort und der Destination.

Normalerweise werden die Legs in Rotation geflogen (also 3 x die gleiche Strecke, immer hin und zurück), aber: Nur normalerweise.
Ein Langstreckenflug mit einer 737 oder einen A319, wie ihn BA,AB oder LH auf der Strecke Düsseldorf-London einsetzen, ist alleine aus Gründen der Reichweite dieser Maschinen auszuschliessen.

Gruss

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clint_eastwood
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich kann schon ein erstes Feedback melden:
Das Luftfahrtbundesamt hat meine Beschwerde erhalten und hält es nach einer ersten Überprüfung für möglich, dass hier ein Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 261/2004 vorliegen könnte. Man sieht allerdings die Zuständigkeit nicht beim LBA, sondern beim sogenannten Air Transport Users Council in London. Man hat meine Beschwerde dorthin weitergeleitet.
I'll keep you posted.

Clint
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das ging ja richtig flott - danke für das Feedback.

Frohe Festtage

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