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Verfasst am: 16.12.05, 22:42 Titel: Flugannullierung wegen angeblich schlechtem Wetter
Hallo,
folgender Sachverhalt stellt sich auf dem Flug London - Düsseldorf mit einer großen Linienfluggesellschaft:
Der geplante Abflug (15.00 Uhr) wird wegen schlechtem Wetter annulliert, und die Fluggäste werden auf den Folgeflug (Plan: 16.00 Uhr) umgebucht. Die Begründung halte ich für unglaubwürdig, da sowohl in Düsseldorf als auch in London keine Wolke am Himmel war. Meines Erachtens wollte man den nicht ausgebuchten 15.00 Uhr-Flug einsparen. Für diese Theorie spricht auch, dass der Flug davor (13.45 Uhr) fast pünktlich war. Außerdem gab es bei anderen Flügen keine großen Verspätungen.
Der 16.00 Uhr-Flug hatte dann zwei Stunden Verspätung, so dass die Ankunft in Düsseldorf drei Stunden verspätet erfolgte.
Ich forderte mit Hinweis auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004 eine Entschädigung von 250 Euro, was von der Airline mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um höhere Gewalt (schlechtes Wetter) handele. In diesem Falle gestattet diese Verordnung den Airlines, Entschädigungen abzulehnen.
Ich halte die Begründung mit dem schlechten Wetter für ein vorgeschobenes Argument. Wer steht hier in der Beweispflicht? Was sollte ich tun, wenn ich mich mit dieser Ausrede nicht zufriedengeben möchte?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 21.12.05, 16:55 Titel:
Hallo, Herr Eastwood ! (...das wollte ich ja immer schon mal schreiben )
....ich vermute mal, dass es sich bei der Streichung tatsächlich um eine "Sparmassnahme" handelte.... möchte aber noch zu bedenken geben, dass es unerheblich sein kann, ob für Ihren Flug LON DUS das Wetter in LON und DUS gut war. Flugzeuge im Linienflugbetrieb fliegen nicht den ganzen Tag zwischen LON und DUS hin und her, sondern sogenannte "Legs", die zum Beispiel so aussehen könnten New York - London - Düsseldorf oder Hamburg - Frankfurt- Paris- Brüssel, ganz nach Yield, Crew und Geräte Planung..... es ist also möglich, dass das Wetter am zuführenden Leg schlecht war. Da Ihnen dieses leg nicht bekannt war/ ist, könnte ganz rein und theoretisch am schlecht Wetter Delay etwas dran gewesen sein....
Liebe Grüsse !
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 21.12.05, 22:53 Titel:
Das hat aber keinen Einfluss auf das Fluggastrecht.
Dem Passagier kann es wurscht sein, wo das Flugzeug herkommt - maßgeblich ist das Wetter auf der Strecke zwischen dem Abflugort und der Destination.
Normalerweise werden die Legs in Rotation geflogen (also 3 x die gleiche Strecke, immer hin und zurück), aber: Nur normalerweise.
Ein Langstreckenflug mit einer 737 oder einen A319, wie ihn BA,AB oder LH auf der Strecke Düsseldorf-London einsetzen, ist alleine aus Gründen der Reichweite dieser Maschinen auszuschliessen.
Hallo,
ich kann schon ein erstes Feedback melden:
Das Luftfahrtbundesamt hat meine Beschwerde erhalten und hält es nach einer ersten Überprüfung für möglich, dass hier ein Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 261/2004 vorliegen könnte. Man sieht allerdings die Zuständigkeit nicht beim LBA, sondern beim sogenannten Air Transport Users Council in London. Man hat meine Beschwerde dorthin weitergeleitet.
I'll keep you posted.
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