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Hallo!
folgende Situation:
Bin Student, habe einen job (20h) in der Woche ( befristet,mehr als 6 Monate) und einen 2.Job (6 h) an Samstagen(auch befristet,mehr als 6 Monate).
Beim Samstagsjob bekomme ich unter 250 euro und zahle keine Sozialversicherungen.
Beim 20h Job bekomme ich über 400 euro und zahle folgende Beiträge:(RentenVersicherung,KV,AV,PflegeV)
nun meine Frage:
Kann ich beim 20h Job,nur 14h abrechnen, so dass Ich INSGESAMT 20 Std habe und dadurch von den Sozialabgaben (außer RV) befreit werde?
und die restlichen Arbeitstunden die ich mir gemerkt habe einfach in den Semesterferien abrechen und keine Sozialabgaben zahle auch wenn das dann mehr als 20h in der Woche werden?
Eine Antwort wäre sehr hilfreich, denn ich bin am überlegen ob ich den 2. job aufgeben soll oder nicht?
Für Sie dürfte auch das gemeinsame Rundschreiben vom 27. Juli 2004 interessant sein. Dort heißt es unter anderem:
Zitat:
In Einzelfällen (vornehmlich bei Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden) kann Versicherungsfreiheit allerdings auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden in Betracht kommen, vorausgesetzt, dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. (siehe BSG vom 22.2.1980 - 12 RK 34 / 79-, USK 8053)
Daher würde ich Ihnen empfehlen sich einmal mit der Personalabteilung zu unterhalten, damit man Sie als Werkstudent ummeldet. Sofern Sie nur 20 Stunden in der Woche zu "normalen Arbeitszeiten" arbeiten, sollte dies kein Problem sein.
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