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Verfasst am: 17.12.05, 00:34 Titel: Urteil in Thailand
Hallo,
wie ist das wenn ich als deutscher stattsbürger in Thailand eine Straftat begangen habe, gibt es die Möglichkeit mich in Deutschland verurteilen zu lassen o.ä. ?
Nein. Es ist die Gerichtsbarkeit des Landes zustaendig, in dem die Straftat begangen wurde. Auf diplomatischem Wege kann aber unter Umstaenden erreicht werden, dass ein Teil der Strafe in Deutschland verbuesst wird. Das Strafverfahren (einschliesslich der evtl. vorangehenden Untersuchungshaft) und auch der Strafantritt finden jedoch in Thailand statt. Meist muss wohl auch der ueberwiegende Teil der Strafe in Thailand verbuesst werden, bevor eine Ueberfuehrung ins Heimatland erreicht werden kann.
Thailaendische Gefaengnisse sind ziemlich uebel. Eine Kontaktperson, die den Gefangenen mit dem Noetigsten versorgt (Seife und Toilettenartikel, geniessbares Essen, erforderlichenfalls Medikamente und in manchen Landesteilen auch warme Kleidung) sollte moeglichst schnell gesucht werden. Bei der Anwaltsuche sollte die deutsche Botschaft behilflich sein.
Bei "kleineren" Straftaten liegt es in Thailand uebrigens im Ermessen der Polizei, die Sache gegen Zahlung einer dann meist recht happigen Strafe einzustellen oder an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Je weniger das Verfahren fortgeschritten ist, desto groesser sind die Chancen einer derartigen Verfahrenseinstellung. Bei groeseren Sachen wird das aber nicht funktionieren.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 17.12.05, 10:35 Titel:
Hallöle
Klar kann man auch in Deutschland für eine im Ausland begangegene Straftat in Deutschland verurteilt werden. Wenn ich so an Thailand denke, kommt mir gleich Kinderp........... in den Sinn. Da dies in Deutschland unter Strafe gestellt ist, kann man dafür auch in Deutschland (deutscher Staatsbürger) unter Anklage gestellt und verurteilt werden. Hat es in der Vergangenheit bereits öfters gegegeben.
Welche Straftat haben Sie den begangen?
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
wenn ich nicht stark irre, gibt es für bestimmte Straftaten auch in Deutschland die Kelle.
Desweiteren kann in Deutschland verurteilt und bestraft werden, wenn die Tat an einem Deutschen begangen würde.
Stimmt natuerlich. Ich hatte bei meinem Beitrag weiter oben eigentlich einen in Thailand befindlichen und dort beschuldigten Straftaeters vor Augen, der danach fragt, ob er sich aussuchen kann, in welchem Land die strafrechtliche Verfolgung erfolgen soll. Aber wenn er sich bereits ausserhalb Thailands befindet, dann kann er natuerlich unter bestimmten Umstaenden auch im Heimatland strafrechtlich belangt werden, selbst wenn die Straftat im Ausland begangen wurde.
Um mal von dem weiter oben angesprochenen populistischen Beispiel mit dem sexuellen Kindesmissbrauch abzukommen: Auch wenn er in Thailand seinem Miturlauber die goldene Uhr klaut und sich dies erst nach der Rueckkehr nach Deutschland herausstellt, wird er dem Staatsanwalt nicht sagen koennen: "Pustekuchen, geht dich nichts an, ist ja gar nicht in Deutschland passiert." Kriegt ihn aber die thailaendische Polizei schon vorher in die Finger, dann wird er um die Strafverfolgung in Thailand nicht herum kommen. Dann kann er nicht sagen: "Nee, lasst mal gut sein. Ich haette die Party lieber in Deutschland."
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