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"Gewerbesteuer" bei Bezahlwebsite?

 
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Overkill19
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 23:17    Titel: "Gewerbesteuer" bei Bezahlwebsite? Antworten mit Zitat

Hallo

Mich würde interressieren,ob bei sog.Bezahlwebsites auch eine "Gewerbesteuer" zu zahlen ist.Ich meine nicht diese 0190-Abzocker Seiten,sondern diejenigen,dei denen jährlich oder monatlich Gewisse Gebüren gezahlt werden.Sind diese Seiten legal?Muss ich eine Gewerbesteuer zahlen?Wenn ich angenommen 10.000 im Jahr mit der Website verdiene,wieviel muss ich davon wieder abgeben???

mfg.Moritz
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Legalität kann man ja schlecht etwas sagen, wenn man die Inhalte nicht kennt.

Ganz allgemein dürfte es sich beim Angebot kostenpflichtiger Webseiten um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Somit unterliegen die Gewinne hieraus nicht nur der Gewerbesteuer, sondern auch der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer.
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Overkill19
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn man mit der hp im Jahr 10.000 einnimmt,wieviel muss man ungefähr wieder an Steuern und Gebüren abführen?

mfg.Moritz
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Nikopol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 324

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was verstehen Sie denn unter "einnehmen"? Ist das Umsatz oder Gewinn? Smilie

Umsatzsteuer:

Bei 10.000 Euro Umsatz könnte aufgrund § 19 UStG evtl. keine Umsatzsteuer anfallen.

Einkommensteuer:

Bei 10.000 Euro Einnahmen kann man überhaupt keine Aussage treffen, da für die Einkommensteuer die Einkünfte (vulg. Gewinn) maßgeblich sind.

Bei 10.000 Euro Einkünften können Sie Ihre Einkommensteuer GROB HIER schätzen. Dazu müssen Sie auch Ihre anderen Einkünfte hinzurechnen und die steuerlich maßgeblichen Aufwendungen abziehen.

Gewerbesteuer

Bei "natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften" mindert sich der Gewerbeertrag (vulg. Gewinn) um einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.

http://bundesrecht.juris.de/gewstg/BJNR009790936BJNE002519301.html

Somit könnte evtl. in Ihrem Fall keine GewSt entstehen.

Sie sind m.E. auf jeden Fall verpflichtet, nach Ablauf des Jahres Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen.

Gruß Smilie
Nikopol
_________________
[insert witty catchphrase here]
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