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Nehmen wir einmal den Fall:
Mündliche Verhandlung am 10. November.
Frist für die vierwöchige Frist beginnt am 14. November zu laufen.
Am 28. November erfolgt ein Einspruch der Bundesversicherungsanstalt wegen eines reinen Formulierungsfehlers. Diesem wird am 18. November auf schriftlichem Weg stattgegeben - an den Zahlen des Versorgungsausgleichs und am Sachverhalt ändert sich nichts, nur ein Vorgang wird präzisieser formuliert.
Beginnt dann die Frist bis zur Rechtskraft von vorne oder läuft sie einfach weiter?
wenn das urteil dir schriftlich vorliegt und kein rechtsmittel innerhalb der gesetzlich vorgegebenen frist eingelegt wird, ist die scheidung rechtskräftig _________________ Die Wahrheit ist ein scharfes Schwert
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