Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer muss diesen Gehweg räumen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer muss diesen Gehweg räumen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
The Heel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 16:30    Titel: Wer muss diesen Gehweg räumen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Jedes Jahr reg ich mich von neuem auf, das z.T. der Gehweg nicht geräumt wird. Mich würde interessieren wer für den roten Bereich des Gehwegs verpflichtet ist zu räumen?!

http://img221.imageshack.us/img221/2779/18bj1.jpg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich der, dem die fläche gehört. der kanns natürlich auf den pächter abwälzen, aber dennoch bleibt er in der verantwortung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens gehört der rote Gehweg in den Bereich der Stadtverwaltung. Damit liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt.

Diese kann jedoch diese Verkehrssicherungspflicht auf die Anlieger abwälzen.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Damit liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt.

Diese kann jedoch diese Verkehrssicherungspflicht auf die Anlieger abwälzen.


nicht die gesamte Verkehrssicherungspflicht. Allenfalls die Räum- und Streupflicht im Winter.

Für lockere Gehwegplatten z.B. bleibt weiterhin die Stadt zuständig.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vollkommen richtig. Die Anfrage ging in die Richtung Räum- und Streupflicht, daher meine Aussage.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.