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darf Anwalt für den Mandanten lügen

 
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 09:40    Titel: darf Anwalt für den Mandanten lügen Antworten mit Zitat

angenommen der Anwalt sagt seinem Mandanten , Kläger im Zivilprozess, wir lügen mal ein wenig, der Beklagte kann das Gegenteil eh nicht beweisen. Daraufhin gewinnt Kläger. Nach dem Tod des Klägers findet sich ein Beweis für die Lüge. Frage: Kann der Anwalt nun belangt werden, da dem Beklagten durch die uneidliche Falschaussage ein Schaden in sechstelliger Höhe entstanden ist?
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Beklagte im gerichtlichen Verfahren keine Zeugenaussage macht, wird er auch nicht wegen uneidlicher Falschaussage belangt werden.

Allerdings sind in einem zivilrechtlichen Verfahren die Parteien an die Wahrheitspflicht gebunden. Sofern hier gegen diese Pflicht verstoßen wurde, kann (muss nicht) ein Prozessbetrug vorliegen.
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

danke ralf. Genauso war es, die Wahrheitspflicht ist verletzt worden. Nun kann aber gegen den Kläger wegen anderer Gründe als aus Mangel an Beweisen ein Strafverfahren nicht mehr erfolgen. Was nun?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an, inwieweit sich der RA an besagtem Verhalten beteiligt hat (und inweifern dies am Ende von Ermittlungen beweisbar ist). Je nachdem kann Beihilfe oder anstiftung zum Prozessbetrug vorliegen. Hat - wie oben dargestellt - der RA den Vorschlag gemacht, so wäre das z.B. ein Fall der Anstiftung.

Ist das Ganze zwar beweisbar, jedoch kein Strafverfahren mehr möglich aus sonstigen Gründen, so kommt im Rahmen der - bei Straftaten üblicherweise großzügigen - Verjährungsfristen auch ein Zivilprozess auf Schadenersatz in Frage.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

ja, der schadenersatzprozess wäre das mittel der wahl. wo finde ich die verjährungsfristen?
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

wenn dann festgestellt würde, dass der anwalt vorsätzlich gegen seine wahrheitspflicht verstossen hätte, würde dann seine versicherung für den schaden aufkommen müssen?
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